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| Vollmacht für den Verwalter |
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Beschreibung:

Muster für eine ausführliche Vollmacht des Verwalters, mit der dessen Rechte und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft und gegenüber Dritten geregelt werden.
Vorlage entspricht der neuen Rechtslage ab 1. Juli 2007


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 4
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Der Verwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft als Ganzes sowie die einzelnen Wohnungseigentümer. Der Umfang seiner Vertretungsmacht ist in § 27 WEG festgelegt Zu seinen Befugnissen gehört dabei die Vertretung im Innenverhältnis, also zwischen den Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft untereinander, aber auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten, die nicht zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehören. Beispiele für seine gesetzlich bestimmte Vertretungsmacht sind z.B. die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sowie der Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, etc. Die dort aufgeführten Aufgaben und Rechte dürfen nicht durch die Wohnungseigentümer eingeschränkt werden. Sie können die Vertretungsmacht des Verwalters aber darüber hinaus erweitern. Diese zusätzlichen Befugnisse werden im Regelfall im Verwaltervertrag vereinbart.
Der Verwalter hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Vollmachtsurkunde, aus der sich der Umfang seiner Vertretungsmacht ergibt (§ 27 Abs. 5 WEG). Die Vollmacht muss dabei den Verwalter benennen und die ihm rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsbefugnis.
Wird die Vollmachtsurkunde einem Dritten vorgelegt, so gilt diesem gegenüber die Vollmacht so lange als erteilt, bis sie an den Vollmachtgeber zurückgelangt ist oder für kraftlos erklärt wurde (§ 172 Abs. 2 BGB).
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