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Beschreibung:

Erste-Hilfe-Paket nach einem Verkehrsunfall. Inhalt besteht aus Unfallprotokoll,
Schreiben an das Deutsche Büro Grüne Karte, Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer und Halteranfrage an das Straßenverkehrsamt.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 12
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In diesem Produkt sind folgende Mustervorlagen enthalten:
1. Checkliste Unfall
2. Unfallprotokoll
3. Schreiben an das Deutsche Büro Grüne Karte
4. Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer
5. Halteranfrage an das Straßenverkehrsamt
1. Checkliste Unfall
Die Checkliste Unfall soll Ihnen als Orientierungshilfe für die zu ergreifenden Sofortmaßnahmen nach einem Unfall dienen. Sie legen die Liste am besten zusammen mit dem Unfallprotokoll (vgl. Ziffer 2) griffbereit in das Handschuhfach Ihres Fahrzeugs.
2. Unfallprotokoll
Das Unfallprotokoll soll Hilfe leisten bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Insbesondere die Angaben über den Unfallverlauf sollen zur Klärung des Sachverhaltes dienen. Das Unfallprotokoll können Sie dann bei Kaskoschäden bei Ihrer eigenen Versicherung oder bei Ansprüchen gegen den Unfallgegner bei dessen Versicherung einreichen.
Vorsicht: Bleiben Sie bei der Unfallschilderung so objektiv wie möglich und geben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis an. Mit einem Schuldanerkenntnis riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und müssen den Schaden ggf. selbst bezahlen.
3. Schreiben an das Deutsche Büro Grüne Karte
Das Deutsche Büro Grüne Karte hat seinen Sitz in Hamburg. Es hilft u.a. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines deutschen Autofahrers im Inland unter Beteiligung eines im Ausland versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist entweder, dass für das beteiligte ausländische Kfz eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt war oder das für das Fahrzeug Deckungsschutz für Deutschland besteht. Die Zuständigkeit des Büros ist nicht gegeben, wenn ein deutscher Autofahrer im Ausland in einen Unfall gerät. Ist der Unfallgegner bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer versichert (Rosa Versicherungsschein), sind Schadensersatzansprüche bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, anzumelden.
a) Vorlage der Grünen Karte (Doppel oder Kopie)
Diese Karte des Unfallgegners müssen Sie als Doppel oder Kopie vorlegen, wenn das Fahrzeug aus einem der folgenden Länder kommt:
Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Ukraine und Zypern
b) Deckungsschutz für Deutschland
Es genügt die Angabe des amtlichen Kennzeichens, wenn es aus einem der folgenden Länder kommt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Das Deutsche Büro Grüne Karte beauftragt dann ein in Deutschland ansässiges Versicherungsunternehmen, um den Schadenfall abzuwickeln. Sie müssen sich also nicht mit dem ausländischen Versicherer auseinander setzen und mit diesem ggf. Prozesse führen, sondern können Ihre Schäden direkt bei dem Büro geltend machen.
4. Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer
Mit dieser Anfrage soll nach einem Unfall über den Zentralruf der Autoversicherer die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Gegners bzw. der zuständige Schadensregulierungsbeauftragte bei Unfällen mit im Ausland versicherten Fahrzeugen ausfindig gemacht werden. Wenn es einmal schnell gehen muss bzw. bei erweiterten Rückfragen, kann auch unter der bundesweiten Servicenummer 0180-25026 der direkte Kontakt zu Versicherung des Unfallgegners hergestellt werden.
5. Halteranfrage an das Straßenverkehrsamt
Falls nach einem Verkehrsunfall der Unfallgegner einfach weitergefahren ist und Sie nur noch das amtliche Kennzeichen aufschreiben konnten bzw. falls Sie Zweifel an der Richtigkeit der Ihnen gegenüber gemachten Angaben haben, können Sie über eine Halteranfrage an das Straßenverkehrsamt den Fahrzeughalter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ausfindig machen. Die Anfrage kann nur schriftlich erfolgen, meist auch per Fax. Die Auskunft ist gebührenpflichtig (5,10 Euro bei Zahlung mit Verrechnungsscheck) bzw. 8,98 Euro bei Zahlung per Nachnahme. Diese Kosten können Sie u.U. wieder ersetzt bekommen, indem Sie sie als Schadensposition bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Tipp: Im Internet gibt es einen Suchservice, über den Sie das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt ausfindig machen können. Über www.straßenverkehrsamt.de können Sie durch die Eingabe eines Teils des amtlichen Kennzeichens die vollständige Anschrift des Straßenverkehrsamtes erhalten.
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