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| Schmerzensgeld, Schreiben an gegnerische Versicherung |
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Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
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Beschreibung:

Dieses Paket enthält mehrere Musterschreiben des Geschädigten an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, zur zügigen Abwicklung, Unfallschilderung, Anforderung Schadensnummer


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 14
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In diesem Produkt sind folgende Mustervorlagen enthalten:
1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller'',
2. Forderungsschreiben Schmerzensgeld mit Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht,
3. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall (Tabelle als Orientierungshilfe) und
4. Letzte Zahlungsaufforderung.
Mit Hilfe dieser Schreiben soll es Ihnen ermöglicht werden, Ihre Schmerzensgeldansprüche selbstständig und ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Das Anschreiben ist wichtig zur Fristwahrung, mit dem Forderungsschreiben konkretisieren Sie Ihre Ansprüche und mit der letzten Zahlungsaufforderung setzen Sie die Versicherung in Zugzwang.
1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller''
Das erste Anschreiben dient vor allem der Fristwahrung. Der Geschädigte muss spätestens binnen zwei Wochen nach dem Verkehrsunfall seine Ansprüche gegen die Unfallversicherung des Unfallgegners bei dieser anzeigen. Ansonsten läuft der Geschädigte Gefahr, seine Ansprüche zu verlieren. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Mit dem Anschreiben müssen die Ansprüche noch nicht abschließend beziffert werden. Wichtig ist vielmehr, dass die Versicherung Kenntnis von dem Verkehrsunfall erhält und sich dementsprechend vorbereiten kann. Dafür dient auch der Fragebogen für Anspruchsteller. Dieser Fragebogen hilft, die Formalitäten gezielter zu erfassen und Rückfragen zu vermeiden, also Zeit zu sparen. Füllen Sie die für Sie relevanten Punkte des Bogens nach Ihrem Kenntnisstand aus und streichen Sie die Angaben, die nicht auf Ihren Fall zutreffen.
2. Forderungsschreiben Schmerzensgeld mit Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
a) Geltendmachung
Mit dem Forderungsschreiben machen Sie nunmehr Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend. Zur ungefähren Höhe des Schmerzensgeldes können Sie sich mit der Schmerzensgeldtabelle unter Ziffer 3 einen ersten Überblick verschaffen. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Verletzungen und die daraus folgenden Einschränkungen so genau wie möglich beschreiben. Pauschale Vorträge wie z.B. ''Mein ganzer Körper tut mir weh'' werden von Versicherungen und übrigens auch von Gerichten regelmäßig als zu pauschal verworfen. Schildern Sie also wahrheitsgemäß und sachlich Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag, um Ihre Schmerzensgeldforderung nachvollziehbar zu begründen.
b) Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Bei der Schweigepflicht handelt es sich um die (berufs-) rechtliche Verpflichtung des Arztes, keinem Dritten Auskunft über das Behandlungsverhältnis zu erteilen. Der Umfang dieser Verpflichtung ist sehr weit. In den Schutzbereich fallen nicht nur Einzelheiten der festgestellten Erkrankung bzw. Verletzung und der durchgeführten medizinischen Maßnahmen, sondern auch schon die Tatsache, dass ein bestimmter Patient bei einem Arzt in Behandlung ist. Da die Verletzung der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt ist, wird ein Arzt erst nach der - aus Beweisgründen schriftlich zu erteilenden - Entbindung von der Schweigepflicht der Versicherung Auskunft erteilen. In Fällen, in denen es fraglich ist, ob dem Unfallopfer überhaupt ein Schmerzensgeld zusteht (z.B. bei leichten Prellungen am Bein (blaue Flecken), leichte Schürfungen, diffuse Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich ohne attestierte Arbeitsunfähigkeit) kann es taktisch gesehen günstiger sein, den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht zu befreien. Anderenfalls könnten sich die Aussagen des Unfallopfers und die Befunde des behandelnden Arztes zu lasten der Schmerzensgeldforderung widersprechen.
3. Schmerzensgeldtabelle
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen regelmäßig ein Schmerzensgeld als Ausgleich und als Genugtuung zu. Die Höhe hängt von mehreren Umständen ab, insbesondere von der Schwere der Verletzung, den Folgen, dem Verschuldensgrad des Unfallverursachers (fahrlässig oder grob rücksichtslos) und vom einem eventuell vorhandenen Mitverschulden. Es gibt keine gesetzlichen Schmerzensgeldtabellen, an die sich die Beteiligten bei der Bemessung halten müssen. Aufgrund der zahlreichen Urteile in diesem Bereich haben sich aber im Laufe der Zeit gewisse Rahmenwerte herausgebildet. Die beigefügte Schmerzensgeldtabelle soll Ihnen anhand ausgewählter Beispiele eine Orientierungshilfe geben, welche Summen überhaupt in Betracht kommen. Damit können Sie Ihre eigene Forderung bzw. das von der Versicherung angebotene Schmerzensgeld besser einordnen. Die in der Schmerzengeldtabelle angegebenen Richtwerte sind nicht als Beweis für die Verhandlungen mit der Versicherung geeignet.
4. Letzte Zahlungsaufforderung
Einige Versicherungen versuchen durch eine zeitliche Verzögerung der Unfallregulierung die Schmerzensgeldbeträge zu senken. Lassen Sie sich dieses Vorgehen nicht gefallen und setzen Sie der Versicherung klare Grenzen, sobald der Sachverhalt aufgeklärt ist. Insbesondere bei kleineren Schmerzensgeldbeträgen sind auch die Versicherungen daran interessiert, zur Vermeidung von Gerichtskosten auf einen Prozess zu verzichten. Mit der letzten Zahlungsaufforderung machen Sie deutlich, dass Sie sich nicht weiter hinhalten lassen und Ihr Recht gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe auch gerichtlich einklagen werden.
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