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Schmerzensgeld und Schadensersatz, Schreiben an gegnerische Versicherung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Mit Hilfe dieser Mustervorlagen soll es Ihnen ermöglicht werden, Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche selbstständig gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 18



 
In diesem Produkt sind folgende Mustervorlagen enthalten:
1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller'',
2. Forderungsschreiben Schadensersatz und Schmerzensgeld mit Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht,
3. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall (Tabelle als Orientierungshilfe) und
4. Letzte Zahlungsaufforderung.

Mit Hilfe dieser Schreiben soll es Ihnen ermöglicht werden, Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche selbstständig und ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Das Anschreiben ist wichtig zur Fristwahrung, mit dem Forderungsschreiben konkretisieren Sie Ihre Ansprüche und mit der letzten Zahlungsaufforderung setzen Sie die Versicherung in Zugzwang.

1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller''
Das erste Anschreiben dient vor allem der Fristwahrung. Der Geschädigte muss binnen zwei Wochen nach dem Verkehrsunfall seine Ansprüche gegen die Unfallversicherung des Unfallgegners bei dieser anzeigen. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Mit dem Anschreiben müssen die Ansprüche noch nicht abschließend beziffert werden. Wichtig ist vielmehr, dass die Versicherung Kenntnis von dem Verkehrsunfall erhält und sich dementsprechend vorbereiten kann. Dafür dient auch der Fragebogen für Anspruchsteller. Dieser Fragebogen hilft, die Formalitäten gezielter zu erfassen und Rückfragen zu vermeiden, also Zeit zu sparen. Füllen Sie die für Sie relevanten Punkte des Bogens nach Ihrem Kenntnisstand aus und streichen Sie die Angaben, die nicht auf Ihren Fall zutreffen.

2. Forderungsschreiben Schadensersatz und Schmerzensgeld (mit Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht)
a) Gutachterkosten- und Reparaturkosten
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadensschätzung zu beauftragen. Bei der Gutachtenerstellung durch einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen besteht immer die Gefahr, dass dieser den Restwert (vgl. unten) zu hoch einschätzt und der Geschädigte dadurch Geld verliert. Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten dem Geschädigten ersetzen. Ausnahmen von dieser Erstattungspflicht bestehen jedoch bei sog. Bagatellschäden, also bei Schäden von weniger als 700,- bis 750,- Euro.

In dem Gutachten werden auch vor allem auch die voraussichtlichen Reparaturkosten festgestellt. Der Geschädigte muss die Reparatur allerdings nicht durchführen lassen, sondern er kann auch einfach nur den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag zur freien Verfügung verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: die fiktive Abrechnung ist nur möglich, solange die Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Preis, für den das Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben gewesen wäre. Auf diesen Wiederbeschaffungswert muss sich der Geschädigte den sog. Restwert (vgl. unten) anrechnen lassen. Übersteigen die Reparaturkosten diesen ermittelten Wert, ist die fiktive Abrechnung also nicht möglich. Es kommt dann aber immer noch eine ordnungsgemäße Reparatur in Betracht, da die Reparaturkosten auch dann verlangt werden können, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% (ansonsten wirtschaftlicher Totalschaden) übersteigen. Bei einem Totalschaden (wirtschaftlich oder technisch) kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungswert verlangen.

b) Streit um Restwert
Beim Restwert handelt es sich um die Summe, die der Geschädigte noch für seinen Unfallwagen auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielen kann. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass der Geschädigte sich nicht von der gegnerischen Versicherung auf die möglicherweise höheren Angebote spezialisierter Händler im Internet verweisen lassen muss. Die Schätzung des Restwerts gehört zu den Aufgaben des Kfz-Sachverständigen. Aufgrund des im Sachverständigen-Gutachten angegebenen Restwerts kann der Geschädigte seinen Unfallwagen zu diesem Preis verkaufen und zwar auch ohne Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung. Sollte der Geschädigte aber ohne größere Anstrengung einen höheren Preis als den Restwert erzielen oder sollte ihm eine bessere Verkaufsmöglichkeit auf dem regionalen Markt vor seinem Verkauf nachgewiesen werden, dann muss er sich den höheren Preis auch anrechnen lassen.

c) Schmerzensgeld
Mit dem Forderungsschreiben machen Sie nunmehr Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend. Zur ungefähren Höhe des Schmerzensgeldes können Sie sich mit der Schmerzensgeldtabelle unter Ziffer 3 einen ersten Überblick verschaffen. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Verletzungen und die daraus folgenden Einschränkungen so genau wie möglich beschreiben. Pauschale Vorträge wie z.B. ''Mein ganzer Körper tut mir weh'' werden von Versicherungen und übrigens auch von Gerichten regelmäßig als zu pauschal verworfen. Schildern Sie also wahrheitsgemäß und sachlich Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag, um Ihre Schmerzensgeldforderung nachvollziehbar zu begründen.

d) Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Bei der Schweigepflicht handelt es sich um die (berufs-) rechtliche Verpflichtung des Arztes, keinem Dritten Auskunft über das Behandlungsverhältnis zu erteilen. Der Umfang dieser Verpflichtung ist sehr weit. In den Schutzbereich fallen nicht nur Einzelheiten der festgestellten Erkrankung bzw. Verletzung und der durchgeführten medizinischen Maßnahmen, sondern auch schon die Tatsache, dass ein bestimmter Patient bei einem Arzt in Behandlung ist. Da die Verletzung der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt ist, wird ein Arzt erst nach der aus Beweisgründen schriftlich zu erteilenden Entbindung von der Schweigepflicht der Versicherung Auskunft erteilen. In Fällen, in denen es fraglich ist, ob dem Unfallopfer überhaupt ein Schmerzensgeld zusteht (z.B. bei leichten Prellungen am Bein (blaue Flecken), leichte Schürfungen, diffuse Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich ohne attestierte Arbeitsunfähigkeit) kann es taktisch gesehen günstiger sein, den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht zu befreien. Anderenfalls könnten sich die Aussagen des Unfallopfers und die Befunde des behandelnden Arztes zu lasten der Schmerzensgeldforderung widersprechen.

3. Schmerzensgeldtabelle
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen regelmäßig ein Schmerzensgeld als Ausgleich und als Genugtuung zu. Die Höhe hängt von mehreren Umständen ab, insbesondere von der Schwere der Verletzung, den Folgen, dem Verschuldensgrad des Unfallverursachers (fahrlässig oder grob rücksichtslos) und vom einem eventuell vorhandenen Mitverschulden. Es gibt keine gesetzlichen Schmerzensgeldtabellen, an die sich die Beteiligten bei der Bemessung halten müssen. Aufgrund der zahlreichen Urteile in diesem Bereich haben sich aber im Laufe der Zeit gewisse Rahmenwerte herausgebildet. Die beigefügte Schmerzensgeldtabelle soll Ihnen anhand ausgewählter Beispiele eine Orientierungshilfe geben, welche Summen überhaupt in Betracht kommen. Damit können Sie Ihre eigene Forderung bzw. das von der Versicherung angebotene Schmerzensgeld besser einordnen. Die in der Schmerzengeldtabelle angegebenen Richtwerte sind nicht als Beweis für die Verhandlungen mit der Versicherung geeignet.

4. Letzte Zahlungsaufforderung
Einige Versicherungen versuchen durch eine zeitliche Verzögerung der Unfallregulierung die Schadensersatzsummen zu senken. Lassen Sie sich dieses Vorgehen nicht gefallen und setzen Sie der Versicherung klare Grenzen, sobald der Sachverhalt aufgeklärt ist. Insbesondere bei kleineren Summen sind auch die Versicherungen daran interessiert, zur Vermeidung von Gerichtskosten auf einen Prozess zu verzichten. Mit der letzten Zahlungsaufforderung machen Sie deutlich, dass Sie sich nicht weiter hinhalten lassen und Ihr Recht gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe auch gerichtlich einklagen werden.


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