|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Schadenersatz, Schreiben an gegnerische Versicherung |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Dieses Paket enthält mehrere Schreiben, die es Ihnen ermöglichen sollen, Ihre Schmerzensgeldansprüche selbstständig gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 13
|
|
|

|
|
In diesem Produkt sind folgende Mustervorlagen enthalten:
1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller'',
2. Forderungsschreiben Schadensersatz und
3. Letzte Zahlungsaufforderung
Mit Hilfe dieser Schreiben soll es Ihnen ermöglicht werden, Ihre Schadensersatzansprüche selbstständig und ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Das Anschreiben ist wichtig zur Fristwahrung, mit dem Forderungsschreiben konkretisieren Sie Ihre Ansprüche und mit der letzten Zahlungsaufforderung setzen Sie die Versicherung in Zugzwang.
1. Anschreiben mit ''Fragebogen für Anspruchsteller''
Das erste Anschreiben dient vor allem der Fristwahrung. Der Geschädigte muss spätestens binnen zwei Wochen nach dem Verkehrsunfall seine Ansprüche gegen die Unfallversicherung des Unfallgegners bei dieser anzeigen. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Mit dem Anschreiben müssen die Ansprüche noch nicht abschließend beziffert werden. Wichtig ist vielmehr, dass die Versicherung Kenntnis von dem Verkehrsunfall erhält und sich dementsprechend vorbereiten kann. Dafür dient auch der Fragebogen für Anspruchsteller. Dieser Fragebogen hilft, die Formalitäten gezielter zu erfassen und Rückfragen zu vermeiden, also Zeit zu sparen. Füllen Sie die für Sie relevanten Punkte des Bogens nach Ihrem Kenntnisstand aus und streichen Sie die Angaben, die nicht auf Ihren Fall zutreffen.
2. Forderungsschreiben Schadensersatz
a) Gutachterkosten- und Reparaturkosten
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadensschätzung zu beauftragen. Bei der Gutachtenerstellung durch einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen besteht immer die Gefahr, dass dieser den Restwert (vgl. unten) zu hoch einschätzt und der Geschädigte dadurch Geld verliert. Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten dem Geschädigten ersetzen. Ausnahmen von dieser Erstattungspflicht bestehen jedoch bei sog. Bagatellschäden, also bei Schäden von weniger als 700,- bis 750,- Euro.
In dem Gutachten werden auch vor allem auch die voraussichtlichen Reparaturkosten festgestellt. Der Geschädigte muss die Reparatur allerdings nicht durchführen lassen, sondern er kann auch einfach nur den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag zur freien Verfügung verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: die fiktive Abrechnung ist nur möglich, solange die Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Preis, für den das Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben gewesen wäre. Auf diesen Wiederbeschaffungswert muss sich der Geschädigte den sog. Restwert (vgl. unten) anrechnen lassen. Übersteigen die Reparaturkosten diesen ermittelten Wert, ist die fiktive Abrechnung also nicht möglich. Es kommt dann aber immer noch eine ordnungsgemäße Reparatur in Betracht, da die Reparaturkosten auch dann verlangt werden können, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% (ansonsten wirtschaftlicher Totalschaden) übersteigen. Bei einem Totalschaden (wirtschaftlich oder technisch) kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungswert verlangen.
b) Streit um Restwert
Beim Restwert handelt es sich um die Summe, die der Geschädigte noch für seinen Unfallwagen auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielen kann. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass der Geschädigte sich nicht von der gegnerischen Versicherung auf die möglicherweise höheren Angebote spezialisierter Händler im Internet verweisen lassen muss. Die Schätzung des Restwerts gehört zu den Aufgaben des Kfz-Sachverständigen. Aufgrund des im Sachverständigen-Gutachten angegebenen Restwert kann der Geschädigte seinen Unfallwagen zu diesem Preis verkaufen und zwar auch ohne Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung. Sollte der Geschädigte aber ohne größere Anstrengung einen höheren Preis als den Restwert erzielen oder sollte ihm eine bessere Verkaufsmöglichkeit auf dem regionalen Markt vor seinem Verkauf nachgewiesen werden, dann muss er sich den höheren Preis auch anrechnen lassen.
3. Letzte Zahlungsaufforderung
Einige Versicherungen versuchen durch eine zeitliche Verzögerung der Unfallregulierung die Schadensersatzsummen zu senken. Lassen Sie sich diese Vorgehensweise nicht gefallen und setzen Sie der Versicherung klare Grenzen, sobald der Sachverhalt aufgeklärt ist. Insbesondere bei kleineren Summen sind auch die Versicherungen daran interessiert, zur Vermeidung von Gerichtskosten auf einen Prozess zu verzichten. Mit der letzten Zahlungsaufforderung machen Sie deutlich, dass Sie sich nicht weiter hinhalten lassen und Ihr Recht gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe auch gerichtlich einklagen werden.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|