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Entschädigung Verspätung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterschreiben an ein Flugunternehmen bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden. Grundlage für diesen Anspruch ist eine Fluggastverordnung der EU.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 3



 
Flugreisende in der Europäischen Union können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer erheblichen Flugverspätung von den verantwortlichen Flugunternehmen eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch findet sich in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (Verordnung Nr. 261/2004), die seit dem 17. Februar 2005 in Kraft ist. Von dieser Verordnung profitieren nicht nur Linienflugpassagiere, sondern auch Pauschalreisende und Fluggäste von Billigfluggesellschaften. Voraussetzung ist, dass der Fluggast den Flug auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates angetreten hat. Erfasst sind weiterhin auch Flüge aus Drittstaaten, wobei das Ziel ein Flughafen im Gebiet eines Mitgliedsstaates und das ausführende Luftfahrtunternehmen ein EU-Luftfahrtunternehmen sein muss.

Ein Erstattungsanspruch besteht nur dann, wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt. Bei einer Verspätung unter fünf Stunden und über zwei Stunden haben die Fluggäste hingegen einen Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer), und Möglichkeiten der Telekommunikation.

Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Stornierung des Flugs, eine Erstattung des Ticketpreises und ggf. einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten. Die Fluggesellschaften sind nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis dazu berechtigt, Ihnen die Ausgleichszahlungen in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen anzubieten.

Beachten Sie jedoch, dass ein Erstattungsanspruch nur dann besteht, wenn Sie auch rechtzeitig bei der Abfertigung (beim Check-In-Schalter) erschienen sind. Falls auf dem Flugticket dazu keine Angaben gemacht werden, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zu Abfertigung einfinden.


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