vertrag.net
Vorlagen | Muster | Verträge | Download
Das kostenlose Extra-Konto der ING-DiBa
Startseite
TOP 10 Verträge

1 Mietvertrag

2 Arbeitsvertrag

3 Arbeitszeugnis

4 Patientenverfügung

5 Kaufvertrag

6 GbR-Satzung

7 Aufhebungsvertrag

8 Testament

9 Vorsorgevollmacht

10 GmbH Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Internationale Verträge
 
Home >  Muster-Vorlagen >  Personal >  Generalvollmacht ...

Generalvollmacht, ausführlich
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Experten erstellt und ist praxiserprobt.

  Beschreibung:

Musterformular über eine ausführliche Generalvollmacht



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen. Sie berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, für die eine Stellvertretung zulässig ist. Ausgeschlossen ist die Vertretung nur bei einigen höchstpersönlichen Willenserklärungen wie der Eheschließung, der Testaments- und Erbvertragserrichtung, der Vaterschaftsanerkennung und weniger anderer Geschäfte im familien- und erbrechtlichen Bereich. Nicht von der Generalvollmacht gedeckt sind völlig außergewöhnliche Rechtsgeschäfte und solche, die eindeutig und erkennbar den Vertretenen schädigen. Um Zweifel zu vermeiden, sollte der Vertretungsumfang so konkret wie möglich in der Vollmacht genannt werden.

Grundsätzlich kann der Vertreter gemäß § 181 BGB nicht für den Vertretenen mit sich selbst Geschäfte abschließen. Ebenfalls darf er bei einem Vertragsschluss nicht für beide Parteien als Vertreter tätig werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB kann der Bevollmächtigte allerdings vom Vertretenen befreit werden. Der Bevollmächtigte kann ferner berechtigt werden, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen, d.h. eine dritte Person mit der Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vertretenen zu bevollmächtigen. Dies ist grundsätzlich nur in dem Rahmen zulässig, in dem er selbst Vollmacht besitzt.

Eine Vollmacht kann auch postmortal erteilt werden. Das bedeutet, sie gilt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die Vollmacht kann nach dem Ableben des Vertretenen aber von dessen Erben widerrufen werden. Eine unwiderrufliche Vollmacht über den Tod hinaus ist nicht zulässig.


AGB | Datenschutz | Impressum | Preisliste | Kontakt
 
Suchen
Finden Sie auf vertrag.net Ihre
passende Vorlage
800 Vorlagen,
Fomulare,
Checklisten
Alle Vorlagen
Einkaufswagen