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| Untermietvertrag, Gewerberaum |
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Beschreibung:

Muster für die Untervermietung von Gewerberäumen.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 25
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Gewerberäume sind alle Räume, die zu Erwerbszwecken genutzt werden, also für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten. Im Gegensatz dazu stehen Wohnräume, die zum Wohnen und zur dauernden privaten Nutzung bestimmt sind. Bei der Gewerberaummiete ist zu beachten, dass die meisten Rechte, die das Gesetz dem Mieter von Wohnraum zubilligt, keine Geltung haben bzw. ausgeschlossen werden können: So gibt es bei der Geschäftsraummiete keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, z.B. kein Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung, die Kündigung kann mündlich erfolgen und Kündigungsfristen sind frei vereinbar. Dies gilt ebenfalls für die Untermiete von Gewerberäumen.
Die Untermiete ist rechtlich ein normales Mietverhältnis zwischen dem Haupt- und dem Untermieter. Ein Vertragsverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter kommt nicht zustande. Zur Untervermietung von Gewerberäumen ist gemäß § 540 Abs. 1 BGB die Erlaubnis des Hauptmieters erforderlich. Wird diese verweigert, hat der Hauptmieter ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist. Danach muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten erklärt werden (§ 580a Abs. 2, 4 BGB). Dies gilt allerdings nicht, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für die Verweigerung liegt, z.B. wenn die Untervermietung zu einer Änderung des Vertragszwecks oder der Nutzungsart führen würde, ein Verstoß gegen die Konkurrenzschutzverpflichtung des Hauptmieters eintreten würde oder bereits Streitigkeiten des potentiellen Untermieters mit dem Hauptmieter oder anderen Mietern bestehen.
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