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| Übernahmeprotokoll, bei Einzug |
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Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
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Beschreibung:

Übernahmeprotokoll, das den Zustand der Wohnung bei Einzug des Mieters feststellt und die Übergabe der Wohnung regelt.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 6
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Mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter wird das Mietverhältnis in Vollzug gesetzt. Die Obhuts- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Wohnung gehen auf den Mieter über (z.B. die Anzeigepflicht über Mängel an der Wohnung gemäß § 536 c Absatz 1 Satz 1 BGB), und seine Gewährleistungsrechte gegen den Vermieter gemäß § 536 BGB beginnen. Um den tatsächlichen Zustand der Mietsache bei Einzug des Mieters festzuhalten, empfiehlt sich die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. So können spätere Beweisschwierigkeiten vermieden werden und der Mieter kann später nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die bereits bei Mietbeginn vorhanden waren.
Weigert sich der Vermieter, ein solches Übernahmeprotokoll zu erstellen, sollte die Wohnung von einem Fachmann, z.B. einem Maler oder Architekten, begutachtet und von diesem ein Protokoll erstellt werden. Alternativ kann die Wohnung mit einem neutralen Zeugen begangen und können Beweisfotos gemacht werden. Durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls erklärt der Mieter keinen vertraglichen Ausschluss späterer Einwendungen wie z.B. Geltendmachung von Minderungsrechten bezüglich versteckter Mängel der Mietsache.
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