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| Mieterkündigung, ordentlich |
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Beschreibung:

Musterschreiben des Mieters: Ordentliche Kündigung. Mit Hinweisen auf die Berechnung der Kündigungsfrist.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 3
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Eine ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter seit dem 01.09.2001 gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB drei Monate. Dies gilt in den meisten Fällen auch für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Mietverträge: Wenn im Mietvertrag keine Regelung zu Fristen vorliegt, allgemein auf die gesetzlichen Fristen Bezug genommen wird oder ausdrücklich die alten gesetzlichen Kündigungsfristen (drei Monate bei einer Mietzeit bis zu fünf Jahren, ab einer Mietdauer von fünf Jahren sechs Monate, ab acht Jahren neun Monate und ab zehn Jahren zwölf Monate, § 565 Abs. 2 BGB) vereinbart wurden, gilt auch hier die dreimonatige Kündigungsfrist.
Gekündigt werden kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Vermieter an. Samstage sind dabei als Werktage mitzuzählen (Beispiel: Wenn die Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Juni zugeht, dann wird sie zum 31. August wirksam). Im Mietvertrag ist zugunsten des Mieters eine kürzere Kündigungsfrist vereinbar. Eine Verlängerung der Frist für den Mieter ist dagegen unzulässig (§ 573c Abs. 4 BGB).
Der Mieter muss - im Gegensatz zum Vermieter - keinen Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Sind auf Mieter- oder Vermieterseite mehrere Personen vorhanden, ist die Kündigung von allen Mietern gegenüber allen Vermietern auszusprechen.
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