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| Mieterschreiben: Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen |
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Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
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Beschreibung:

Musterschreiben des Mieters, in dem er Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen fordert.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 3
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Der Mieter kann zur Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die zugrundeliegenden Originalunterlagen vom Vermieter verlangen. Bei preisgebundenem Wohnraum (= Sozialwohnungen) kann der Mieter anstelle der Einsichtnahme gemäß § 29 Abs. 2 Neubaumietenverordnung Ablichtungen der Berechnungsunterlagen gegen Erstattung der Aufwendungen verlangen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Mieter von preisfreiem Wohnraum dagegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.
Der Mieter kann nur ausnahmsweise die Übersendung von Ablichtungen verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zumutbar ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vermieter sich nicht am Wohnort des Mieters befindet. Lehnt der Vermieter die Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen ab, kann der Mieter eine geltend gemachte Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung verweigern.
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