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Mieterkündigung Gewerberaum, ordentlich
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterschreiben des Mieters: Ordentliche Kündigung eines Gewerberaums. Mit Hinweisen auf die Berechnung der Kündigungsfrist.

Jetzt neu:
Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen




Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 3



 
Ein Gewerbemietvertrag kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, d.h. keine fest vereinbarte Laufzeit hat. Ist eine ordentliche Kündigung möglich, muss diese unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Gewerberäume beträgt gemäß § 580a Abs. 2 BGB sechs Monate. Die Kündigung ist danach bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres möglich. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis also immer nur zum Quartalsende, also zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. beendet werden kann. Kündigt der Mieter zum Beispiel bis zum dritten Werktag im Januar, endet das Mietverhältnis zum 30.06. Die Kündigungsfrist gilt dabei für Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Die Parteien können auch eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung treffen, die Kündigungsfrist also verlängern und verkürzen. Auch der Kündigungs- und der Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses sind frei vereinbar. Zum Beispiel kann im Mietvertrag geregelt werden, dass das Mietverhältnis zum 15. eines Monats oder auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines Monats beendet werden kann.

Zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Vermieter an. Samstage sind dabei als Werktage mitzuzählen. Vermieter und Mieter müssen keinen Kündigungsgrund für die Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Sind auf Mieter- oder Vermieterseite mehrere Personen vorhanden, ist die Kündigung von allen Mietern gegenüber allen Vermietern auszusprechen.


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