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Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Vergleichswohnungen
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterbrief für Vermieter: Ankündigung einer geplanten Mieterhöhung.

Jetzt neu:
Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen




Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 7



 
Der Vermieter kann bei nicht sozial gefördertem Wohnraum vom Mieter Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen, wenn die Voraussetzungen für eine solche gegeben sind. Der Vermieter kann die Miete gemäß § 558 BGB zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn die Miete bei Zugang des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr nicht angehoben wurde und innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% (sog. Kappungsgrenze). Weiterhin darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Diese wird ermittelt durch den Durchschnittswert, den eine Wohnung nach Größe, baulichem Zustand, Lage und sonstigen Eigenschaften erzielen kann. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zur Bemessung dieses ortsüblichen Mietpreises einen Mietspiegel oder eine Mietdatenbank. Der Vermieter kann die Erhöhung daneben auch mit dem Hinweis auf drei Vergleichswohnungen oder durch ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen belegen.

Wählt der Vermieter die Alternative der Vergleichswohnungen, darf er nicht mehr als den Mietpreis für die günstigste der drei Wohnungen verlangen. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (Beispiel: Bekommt der Mieter das Erhöhungsverlangen im Laufe des Januars, so wird die Erhöhung ab 1. April geschuldet).


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