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Mieterhöhung wegen Modernisierung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterbrief für Vermieter: Mieterhöhung nach Modernisierung.

Jetzt neu:
Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen




Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Der Vermieter kann die Miete gemäß § 559 BGB erhöhen, wenn er Maßnahmen zur Modernisierung des Mietobjekts durchgeführt hat. Hierunter fallen Maßnahmen,
- die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und/oder
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Dies sind z.B. Arbeiten zur Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, aber auch die Errichtung von Kinderspielplätzen und Grünanlagen und der Bau eines neuen Balkons. Werden lediglich alte, noch funktionsfähige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne dass sich dadurch der Gebrauchswert der Wohnung verbessert, ist dies keine Modernisierungsmaßnahme.

Der zulässige Umfang der Erhöhung beträgt 11% der Modernisierungskosten, die anteilig für die Wohnung des betreffenden Mieters aufgewendet wurden, und zwar pro Jahr. Dazu gehören nicht Kosten, die aufgrund öffentlicher Zuschüsse gedeckt worden sind. Wird dem Mieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung angekündigt, kann er bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und beginnt mit dem Ende der Überlegungsfrist.


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