|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Ankündigung von Modernisierungsarbeiten und Mieterhöhung |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Musterschreiben des Vermieters, in dem er Modernisierungsarbeiten und eine entsprechende Mieterhöhung ankündigt.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 5
|
|
|

|
|
Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, die der Erhaltung und Verbesserung dienen, Einsparung von Energie oder Wasser herbeiführen oder neuen Wohnraum schaffen (§ 554 BGB). Die Duldungspflicht entfällt nur dann, wenn die Modernisierung für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine Härte bedeuten würde, die ihm unter Abwägung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar ist. Zu berücksichtigen sind bei dieser Interessenabwägung insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung. Der Mieter kann gemäß § 554 Abs. 3 Satz 2 BGB bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dann zum Ablauf des nächsten Monats wirksam. Geht die Modernisierungsmitteilung zum Beispiel am 2. März ein, kann der Mieter die Kündigung bis zum 30. April erklären und zwar mit Wirkung zum 31. Mai.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann der Vermieter gemäß § 569 BGB vornehmen, wenn diese Maßnahmen
- den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und/oder
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Dies sind zum Beispiel Arbeiten zur Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, aber auch die Errichtung von Kinderspielplätzen und Grünanlagen und der Bau eines neuen Balkons. Werden lediglich alte, noch funktionsfähige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne dass sich dadurch der Gebrauchswert der Wohnung verbessert, ist dies keine Modernisierungsmaßnahme.
Der zulässige Umfang der Erhöhung beträgt 11% der Modernisierungskosten, die anteilig für die Wohnung des betreffenden Mieters aufgewendet wurden, und zwar pro Jahr. Dazu gehören nicht Kosten, die aufgrund öffentlicher Zuschüsse gedeckt worden sind. Wird dem Mieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung angekündigt, kann er bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und beginnt mit dem Ende der Überlegungsfrist.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|