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| Ankündigung der Teilleistung der Mietkaution |
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Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
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Beschreibung:

Musterschreiben des Mieters, in dem er die Zahlung einer Teils der Mietkaution ankündigt.
Jetzt neu: Vorlage mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 3
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Eine Mietkaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Eine solche kann der Vermieter vom Mieter nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Mietkaution wird regelmäßig durch Überweisung oder Übergabe eines bestimmten Geldbetrages an den Vermieter geleistet. Sie darf die Höhe von drei Monatskaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Mieter ist gemäß § 551 Abs. 2 BGB berechtigt, die Kautionssumme in drei Raten zu zahlen. Die erste Teilzahlung wird dabei mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Der Vermieter muss das Geld von seinem Vermögen getrennt auf einem Konto bei einem Kreditinstitut nach dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Eine andere Anlageform ist zwischen den Parteien frei vereinbar. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und müssen diesem bei Rückzahlung der Kaution mit ausgezahlt werden.
Zahlt der Mieter die Kaution entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag nicht, kann der Vermieter auf Erfüllung klagen. Ein fristloses Kündigungsrecht wird dadurch grundsätzlich nicht begründet. Dies tritt nur dann ein, wenn das Sicherungsbedürfnis des Vermieters erheblich beeinträchtigt wird, z.B. weil der Mieter auch sonst Zahlungen nicht pünktlich leistet oder zahlungsunfähig ist.
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