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| Schadensersatz aufgrund von Mängeln bei Neubau |
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Beschreibung:

Musterbrief an den Verkäufer: Geltendmachung von Schadensersatz wegen erheblicher Mängel, die der Verkäufer trotz Mahnung nicht beseitigt hat


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 2
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Ist eine Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer grundsätzlich Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Ein Mangel liegt dabei vor, wenn die Sache bei Übergabe nicht der vereinbarten oder der üblichen Beschaffenheit entspricht. Das Gewährleistungsrecht besteht nicht, wenn der Käufer den Mangel kannte oder der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat. Vorrangig ist das Gewährleistungsrecht der Nacherfüllung. Das bedeutet, dass der Verkäufer zunächst die Möglichkeit haben muss, den Mangel selbst zu beheben bzw. eine mangelfreie Sache zu liefern. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder lässt er eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist verstreichen, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Schadensersatz geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB).
Gewährleistungsrechte können nur in einem bestimmten Zeitraum nach Übergabe der Kaufsache geltend gemacht werden, der sog. Gewährleistungsfrist. Diese beträgt bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, fünf Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung des Kaufgegenstandes (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB).
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