vertrag.net
Vorlagen | Muster | Verträge | Download
Das kostenlose Extra-Konto der ING-DiBa
Startseite
TOP 10 Verträge

1 Mietvertrag

2 Arbeitsvertrag

3 Arbeitszeugnis

4 Patientenverfügung

5 Kaufvertrag

6 GbR-Satzung

7 Aufhebungsvertrag

8 Testament

9 Vorsorgevollmacht

10 GmbH Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Internationale Verträge
 
Home >  Muster-Vorlagen >  Handelsvertreterrecht >  Provisionsabrechnung

Provisionsabrechnung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterbrief des Unternehmers an den Handelsvertreter mit einer Provisionsabrechnung



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Der Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter, bei dem der Handelsvertreter als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, bestimmte Geschäfte für den Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsvertreterrechts richten sich nach den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Vergütung des Handelsvertreters wird als Provision bezeichnet.

Gemäß § 87c Abs. 1 HGB muss der Unternehmer über die Provision, auf die der Handelsvertreter einen Anspruch hat, monatlich abrechnen. Der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden, wobei die Abrechnungsmonate nicht mit den Kalendermonaten übereinstimmen müssen. Grundsätzlich muss der Unternehmer aber spätestens alle drei Monate eine Provisionsabrechnung erstellen. Die Abrechnung muss unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des nächsten Monats erfolgen. Zur Provisionsabrechnung ist der Unternehmer demnach verpflichtet, ohne dass es jeweils einer gesonderten Aufforderung seitens des Handelsvertreters bedarf. Der Anspruch des Handelsvertreters auf die Provision wird am letzten Tag, an dem die Abrechnung über die Provision zu erfolgen hat, fällig. Somit ist die Provision spätestens am Ende des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats fällig (§ 87a Abs. 4 und § 87c Abs. 1 HGB). Der Handelsvertreter hat einen Anspruch auf einen Buchauszug über alle Geschäfte als auch auf Mitteilungen, die für den Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind (§ 87c Abs. 2 und 3 HGB).


AGB | Datenschutz | Impressum | Preisliste | Kontakt
 
Suchen
Finden Sie auf vertrag.net Ihre
passende Vorlage
800 Vorlagen,
Fomulare,
Checklisten
Alle Vorlagen
Einkaufswagen