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| Internationaler Handelsvertretervertrag |
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Beschreibung:

Muster eines unbefristeten Handelsvertretervertrages für den internationalen Einsatz


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 15
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Der Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter, bei dem der Handelsvertreter als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, bestimmte Geschäfte für den Unternehmer zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter kann wie der Unternehmer auch eine natürliche (Regelfall) oder juristische Person sein. Aus diesem Grund gehen wir auch bei unseren Mustern von einem Handelsvertreter als natürlicher Person aus. Der Handelsvertreter arbeitet in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Da er selbstständig tätig ist, gestaltet er seine Tätigkeit weitestgehend frei und bestimmt im Wesentlichen seine Arbeitszeiten selbst. Der Vergütungsanspruch des Handelsvertreters wird als Provision bezeichnet.
Das Handelsvertreterrecht richtet sich nach den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Regelungen wurden geschaffen, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Vertragsparteien zu schaffen, so dass die meisten dieser Bestimmungen Schutzvorschriften zugunsten des Handelsvertreters enthalten. Daher stellt die Mehrheit dieser gesetzlichen Bestimmungen zwingendes Recht dar, d.h. sie können vertraglich nicht abgedungen werden. Andere Bestimmungen wiederum können von den Vertragsparteien frei vertraglich vereinbart werden.
So gehört die sog. Delkrederehaftung nicht zu den gesetzlichen Pflichten des Handelsvertreters. Sie kann aber, wie es auch der vorliegende Mustervertrag vorsieht, zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Delkredehaftung stellt eine Verpflichtung des Handelsvertreters dar, gegenüber dem Unternehmer für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus seinem Geschäft einzustehen. Grundsätzlich kann das Delkredere vom Handelsvertreter nur für bestimmte Geschäfte oder für Geschäfte mit bestimmten Personen übernommen werden. Übernimmt der Handelsvertreter eine Delkrederehaftung, hat er nach § 86b HGB einen Anspruch darauf, hierfür eine besondere Vergütung, die sog. Delkredereprovision, zu verlangen.
Der vorliegende Handelsvertretervertrag als unbefristeter Vertrag konzipiert, d.h. er muss ggf. gemäß § 89 HGB gekündigt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für einen unbefristeten Handelsvertretervertrag sind gemäß § 89 Abs. 1 HGB folgendermaßen gestaffelt:
- Für das erste Vertragsjahr betragen sie einen Monat,
- ab dem zweiten Vertragsjahr zwei Monate,
- ab dem dritten Vertragsjahr drei Monate und
- ab dem sechsten Vertragsjahr sechs Monate.
Eine Vereinbarung über die Kündigungsfrist ist nur in Form einer Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Die verlängerte Kündigungsfrist darf für den Unternehmer nicht kürzer sein als für den Handelsvertreter. Umgekehrt darf sie für den Unternehmer aber länger sein als für den Handelsvertreter. Vereinbaren die Vertragsparteien dennoch für den Unternehmer eine kürzere Frist als für den Handelsvertreter, dann gilt die längere Kündigungsfrist des Vertreters auch für den Unternehmer. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist generell unzulässig.
Da der internationale Handelsvertretervertrag darauf ausgerichtet ist, dass ein internationaler Vertrieb vereinbart wird, ist es zu empfehlen, für den Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen die Anwendung von deutschem Recht und damit auch einen deutschen Gerichtsstand zu vereinbaren. Des Weiteren ist es angeraten, deutsch als Vertragssprache festzulegen.
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