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| Außerordentliche Kündigung, Handelsvertreter |
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Beschreibung:

Musterbrief für eine außerordentliche Kündigung durch den Handelsvertreter


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 4
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Der Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter, bei dem der Handelsvertreter als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, bestimmte Geschäfte für den Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsvertreterrechts richten sich nach den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Handelsvertretervertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung kann auch nicht durch den Handelsvertretervertrag oder eine sonstige Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 89a Abs. 1 HGB). Das bedeutet, das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist unabdingbar und steht jeder Partei zu, unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Die Frage, in welchen Fällen dem Handelsvertreter eine Vertragsfortsetzung unzumutbar ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist in jedem Einzellfall unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände konkret zu klären. Als Beispiele für eine Unzumutbarkeit hinsichtlich der Fortsetzung des Vertrages kann eine seitens des Unternehmers einseitig vorgenommene Bezirksverkleinerung, die Erschwerung seiner Tätigkeit in erheblicher Weise, bspw. durch fehlende Informationsweitergabe oder die permanente Verletzung der Pflicht zur Abrechnung der Provision genannt werden.
Zu beachten ist, dass in den Fällen, in denen der Unternehmer sein Verhalten bessern kann und (noch) keine schwerwiegende Vertragsverletzung gegeben ist, eine vorherige Abmahnung zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung erforderlich sein kann. So z.B. wäre vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich, wenn der Unternehmer mit der Auszahlung einer Provision erstmalig in Verzug geraten ist.
Rein vorsorglich, d.h. hilfsweise sollte, wie es das vorliegende Muster vorsieht, gleichzeitig die ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Dies führt dazu, dass in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung unwirksam sein sollte, mit gleichem Datum aber die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirkt. Dadurch wird gewährleistet, dass der Handelsvertreter, der sich auf jeden Fall von dem Unternehmer trennen möchte, keine Zeit mit dem Ausspruch einer weiteren Kündigung verliert.
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