|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Aufhebungsvertrag mit Ausgleichszahlung |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Muster eines Aufhebungsvertrages für einen Handelsvertreter mit Ausgleichszahlung (Abfindung)


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 5
|
|
|

|
|
Der Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter, bei dem der Handelsvertreter als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, bestimmte Geschäfte für den Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsvertreterrechts richten sich nach den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Handelsvertretervertrag kann - unabhängig davon, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt - jederzeit einvernehmlich aufgehoben werden. Voraussetzung ist nur, dass sich die Parteien dahingehend einig sind, dass der zwischen ihnen bestehende Handelsvertretervertrag aufgehoben werden soll. Die vorliegende Aufhebungsvereinbarung beinhaltet neben der Aufhebung des Handelsvertretervertrages eine seitens des Unternehmers an den Handelsvertreter zu zahlende Ausgleichszahlung. Hiermit soll ein Wertausgleich zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter geschaffen werden. Denn der Handelsvertreter hat dem Unternehmer einen Kundenstamm aufgebaut, den der Unternehmer auch nach Aufhebung des Handelsvertretervertrages weiter nutzen kann. Diese seitens des Handelsvertreters für den Unternehmer geschaffenen Geschäftsbeziehungen sollen dem Handelsvertreter finanziell abgegolten werden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung kann von den Parteien frei vereinbart werden. Als Berechnungsgrundlage kann auf § 89b HGB zurückgriffen werden, wonach der Ausgleich höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechneten Jahresprovision beträgt, bei einer kürzeren Dauer des Vertragsverhältnisses ist der Durchschnitt während der Dauer der Tätigkeit maßgebend (§ 89b Abs. 2 HGB). Grundsätzlich berechnet sich ein Ausgleichsanspruch anhand der Provision unter Berücksichtigung der Verlustprognose. Dieser sollte einer Billigkeitsüberprüfung unterzogen und eine Verzinsung berücksichtigt werden. Insofern gibt es keine starren Berechnungsmethoden für den Ausgleichsanspruch, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles und einer konkreten Einigung der Parteien an.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|