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| Abmahnung durch den Unternehmer |
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Beschreibung:

Musterbrief für eine Abmahnung des Handelsvertreters durch den Unternehmer


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 4
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Der Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter, bei dem der Handelsvertreter als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, bestimmte Geschäfte für den Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsvertreterrechts richten sich nach den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Handelsvertretervertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung kann auch nicht durch den Handelsvertretervertrag oder eine sonstige Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 89a Abs. 1 HGB). Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Die Frage, in welchen Fällen dem Unternehmer eine Vertragsfortsetzung unzumutbar ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist in jedem Einzellfall unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände konkret zu klären.
Bevor allerdings eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, muss der Unternehmer den Handelsvertreter in der Regel abmahnen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der Handelsvertreter sein Verhalten bessern kann und keine schwerwiegende Vertragsverletzung gegeben ist. Wenn es dem Unternehmer also möglich und zumutbar ist, muss er zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eine vorherige Abmahnung aussprechen. Die gebotene und dann auch erfolglose Abmahnung ist in diesen Fällen eine Voraussetzung zum wirksamen Ausspruch einer Kündigung. Ohne die Abmahnung würde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet und die Kündigung wäre unwirksam. Durch die Abmahnung gibt der Unternehmer dem Handelsvertreter also eine letzte Möglichkeit, sein Fehlverhalten zu unterlassen. Gleichzeitig wird ihm angedroht, dass im Falle von weiteren Zuwiderhandlungen der Handelsvertretervertrag gekündigt wird. Eine Abmahnung ist bspw. in den Fällen erforderlich und zumutbar, in denen der Handelsvertreter seiner Berichtspflicht oder aber seiner Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Provisionen nicht oder nur unzureichend nachkommt.
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