vertrag.net
Vorlagen | Muster | Verträge | Download
Das kostenlose Extra-Konto der ING-DiBa
Startseite
TOP 10 Verträge

1 Mietvertrag

2 Arbeitsvertrag

3 Arbeitszeugnis

4 Patientenverfügung

5 Kaufvertrag

6 GbR-Satzung

7 Aufhebungsvertrag

8 Testament

9 Vorsorgevollmacht

10 GmbH Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Internationale Verträge
 
Home >  Muster-Vorlagen >  GmbH-Recht: Geschäftsführung >  Satzung einer Gm ...

Satzung einer GmbH, einfach
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Der Gesellschaftsvertrag ist Grundlage für die Rechtsverhältnisse in der GmbH und regelt die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft. Dieses Muster dient zur Vorbereitung des Notartermins



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 6



 
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts. Die speziellen rechtlichen Grundlagen finden sich im Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die GmbH ist eine Kapital- und keine Personengesellschaft, d.h. bei ihr steht nicht der Zusammenschluss von Personen, sondern die Einbringung von Kapitalbeiträgen im Vordergrund. Die Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich erlaubten Zweck möglich. Die Gesellschafter können in dem Gesellschaftsvertrag - der Satzung- die innere Struktur der Gesellschaft sehr frei regeln. Das GmbHG macht keine Vorgaben bezüglich der Anzahl der Gesellschafter, auch die Gründung einer Einmann-GmbH ist möglich.

Die GmbH ist selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Die gesetzliche Vertretung übernehmen dabei die Geschäftsführer. Die Gesellschaft haftet für Ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern ist auf das Stammkapital beschränkt. Die Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen gegenüber Gläubigern, wenn die Stammeinlage voll erbracht ist. Ist dies nicht der Fall, haften die Gesellschafter ab Eintragung in das Handelsregister nur bis zur Höhe der Stammeinlage.

Das Stammkapital muss zurzeit noch mindestens 25.000,-Euro betragen, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 100,-Euro betragen. Der Betrag der Stammeinlage muss durch fünfzig teilbar sein und kein Gesellschafter kann bei Errichtung mehrere Stammeinlagen übernehmen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also 12.500,- Euro, eingezahlt werden. Bei der Einmann-GmbH hat der Gesellschafter für den noch nicht erbrachten Teil seiner Geldeinlage eine Sicherheit zu bestellen.

Die Satzung ist die Grundlage für die Rechtsverhältnisse in der GmbH und regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Das GmbHG schreibt nur wenige Punkte vor, die in einer Satzung enthalten sein müssen wie z.B. die Firma, den Sitz, den Gegenstand, die Höhe des Stammkapitals und den Betrag der Stammeinlage. Neben der Gesellschafterversammlung ist der Geschäftsführer das zweite gesetzlich vorgeschriebene Organ der GmbH. Durch den Geschäftsführer wird die Gesellschaft erst handlungsfähig, Geschäftsführer kann daher nur eine natürliche Person werden. Es dürfen bei dieser Person keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z.B Insolvenzstraftaten, Kreditbetrug, Untreue etc. Durch die Bestellung erhält der Geschäftsführer seine Organstellung, wobei die Bestellung im Gesellschaftsvertrag geregelt sein kann oder durch Beschluss der Gesellschafter erfolgt. Davon zu unterscheiden ist der Anstellungsvertrag. Meist handelt es sich um einen Dienstvertrag, der das interne Dienstverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer regelt (vgl. Mustervorlage GmbH-Geschäftsführervertrag).

Hinweis: Das geplante Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sieht eine grundlegende Reform des GmbH-Gesetzes vor. Die wichtigsten geplanten Maßnahmen sind z.B. die Herabsetzung des Mindeststammkapitals, die Einführung einer Mustersatzung, die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform, die Erlaubnis der Verwaltungs-sitzverlegung ins Ausland und die Vereinfachung des Eigenkapitalersatzrechts. Die bisherige Mindeststammkapitaleinlage soll von 25.000,- Euro auf 10.000,-Euro reduziert werden. Dies soll insbesondere Gründungen von Dienstleistungsunternehmen erleichtern, die in der Anfangsphase meist keinen hohen Kapitalbedarf haben.


AGB | Datenschutz | Impressum | Preisliste | Kontakt
 
Suchen
Finden Sie auf vertrag.net Ihre
passende Vorlage
800 Vorlagen,
Fomulare,
Checklisten
Alle Vorlagen
Einkaufswagen