vertrag.net
Vorlagen | Muster | Verträge | Download
Das kostenlose Extra-Konto der ING-DiBa
Startseite
TOP 10 Verträge

1 Mietvertrag

2 Arbeitsvertrag

3 Arbeitszeugnis

4 Patientenverfügung

5 Kaufvertrag

6 GbR-Satzung

7 Aufhebungsvertrag

8 Testament

9 Vorsorgevollmacht

10 GmbH Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Internationale Verträge
 
Home >  Muster-Vorlagen >  GmbH-Recht: Geschäftsführung >  Niederschrift üb ...

Niederschrift über Beschluss der Gesellschafterversammlung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Niederschrift über Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 3



 
Die Gesellschafter als Organ der Gesellschaft bilden ihren Willen, indem sie Mehrheitsbeschlüsse fasst. Gem. § 47 Abs. 1 GmbHG bedarf es für das Zustandekommen eines Beschlusses der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes. Für Entscheidungen von großer Tragweite fordert jedoch das Gesetz eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (bspw. Änderung des Gesellschaftsvertrags, § 53 Abs. 2 GmbHG). Ist zur Umsetzung des Beschlusses eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, wird die beschlossene Änderung erst durch Eintragung wirksam (bspw. Änderung des Gesellschaftsvertrags, § 54 Abs. 3 GmbHG).

Die Beschlussfassung geschieht grundsätzlich in der Gesellschafterversammlung nach vorheriger Bezeichnung der Beschlussgegenstände. Gefasste Beschlüsse sind außerhalb der Beurkunderfordernissen nicht von Gesetzes wegen zu protokollieren. Der Gesellschaftsvertrag kann dies jedoch vorsehen. Ist allerdings ein Versammlungsleiter bestellt, wird dieser regelmäßig auch für eine Niederschrift zu sorgen haben.

Befinden sich jedoch alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft, so bestimmt § 48 Abs. 3 GmbHG, dass der Gesellschaft unverzüglich nach der Beschlussfassung eine Niederschrift aufzunehmen und zu unterschreiben hat.


AGB | Datenschutz | Impressum | Preisliste | Kontakt
 
Suchen
Finden Sie auf vertrag.net Ihre
passende Vorlage
800 Vorlagen,
Fomulare,
Checklisten
Alle Vorlagen
Einkaufswagen