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| Vorsorgevollmacht |
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Beschreibung:

Vorsorgevollmacht mit der Betroffene einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 7
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In einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens als Bevollmächtige für den Fall eingesetzt werden, dass der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann bzw. nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie dient somit grundsätzlich dem Zweck, eine ansonsten notwendige Betreuung zu vermeiden. Der Bevollmächtigte unterliegt dann - anders als ein bestellter Betreuer - nicht der gerichtlichen Aufsicht und Abrechnungskontrolle.
Eine Vorsorgevollmacht ist sowohl zeitlich als auch auf bestimmte Aufgabenbereiche (z.B. vermögensrechtliche Angelegenheiten, Gesundheitssorge, etc.) beschränkbar. Liegt eine Vorsorgevollmacht für ein Gebiet vor, darf das Gericht hierfür grundsätzlich keine Betreuung anordnen. Der Bevollmächtigte muss auch nicht - wie bei der Betreuung - zuerst vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, sondern kann, wenn die Voraussetzungen der Bevollmächtigung gegeben sind, sofort tätig werden.
Wenn dem Bevollmächtigten die Vorsorgevollmacht nicht unmittelbar ausgehändigt wird, sollte dafür Sorge getragen werden, dass er den Aufbewahrungsort kennt oder ihm dieser mitgeteilt wird, wenn der Vollmachtsfall eintritt. Die Vorsorgevollmacht kann auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
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