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Vereinbarung über Sorge- und Umgangsrecht
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Mustervereinbarung über Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Eltern sind verpflichtet und berechtigt, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die sog. elterliche Sorge besteht dabei zum einen aus der Sorge um die Person des Kindes (Personensorge). Diese umfasst alle tatsächlichen Betreuungsaufgaben. Zum anderen ist Inhalt der elterlichen Sorge auch das Recht und die Pflicht, für das Vermögen des Kindes zu sorgen, die sog. Vermögenssorge. Bei ehelichen Kindern steht das Sorgerecht grundsätzlich den Eltern gemeinsam zu.

Grundsatz für den Fall der Scheidung ist die Beibehaltung dieser gemeinsamen elterlichen Sorge. Die - auch teilweise - Übertragung auf einen Ehegatten findet grundsätzlich nur auf Antrag eines Elternteils statt. Die Eltern können bereits nach der Trennung in einer Vereinbarung eine einvernehmliche Regelung über das Sorgerecht treffen. Diese beinhaltet in der Regel die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sowie das Umgangsrecht und welcher der Elternteile wann die Betreuung des Kindes übernimmt.

Der Aufenthalt des Kindes bzw. das Umgangsrecht kann dabei auch im Wechsel bei beiden Eltern liegen. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, hat dann die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Dies sind solche, die im Alltag der Familie anfallen wie Essensfragen, Bestimmung der Schlafenszeit, Fernsehkonsum, Taschengeld, etc. Ist eine konkrete Vereinbarung über das Sorgerecht getroffen worden, hat das Familiengericht im Scheidungsverfahren darüber keine Entscheidung mehr zu fällen, soweit die Regelung nicht zwingend dem Kindeswohl entgegen steht.


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