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Vereinbarung über Lebensversicherung für den Ehegatten
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Muster für eine Versorgungsvereinbarung (hier: Lebensversicherung für die Frau)



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Im Falle einer Scheidung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgungsausgleich. Das bedeutet, dass die von den Ehegatten während der Ehe erlangten Rentenanwartschaften verglichen werden und derjenige, der mehr angespart hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben. Die Ehegatten können aber auch eine anderweitige Vereinbarung treffen. So können sie z.B. im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung den Versorgungsausgleich komplett ausschließen. Dies bedarf allerdings der Genehmigung des Familiengerichts. Als Gegenleistung für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich können die Ehegatten vorsehen, dass der eigentlich ausgleichpflichtige Partner dem anderen Vermögenswerte überträgt, z.B. ein Haus oder eine einmalige Geldleistung, eine Lebensversicherung finanziert, regelmäßige Zahlungen für Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung leistet etc. Zur Absicherung dieser Ansprüche ist eine Versorgungsvereinbarung zwischen den Eheleuten möglich.

Ein Ehegatte kann Unterhalt verlangen, wenn er nach der Scheidung aus Krankheits- oder Altersgründen oder weil er gemeinsame minderjährige Kinder pflegt, nicht in der Lage ist, mit seinem Einkommen und Vermögen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da er keine (volle) Erwerbstätigkeit ausüben kann, ist es ihm auch in der Zeit nach der Scheidung nicht möglich, Rentenanwartschaften in der erforderlichen Höhe zu erlangen. Der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner umfasst daher auch den sog. Vorsorgeunterhalt. Dies sind die Geldbeträge, die erforderlich sind, um eine entsprechende Altersvorsorge anzusparen. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum Eintritt ins Rentenalter. Um sicherzustellen, dass der Unterhaltsberechtigte das Geld auch für die Altersvorsorge verwendet, kann der Verpflichtete die Beträge z.B. selbst in eine Lebensversicherung einzahlen. Zur Absicherung des Anspruchs kann eine Versorgungsvereinbarung getroffen werden.


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