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| Elternunterhalt, Überblick |
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Beschreibung:

Müssen die Kinder zahlen, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Elternunterhalt - von janolaw Experten zusammengestellt.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 8
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Die Frage, ob auch die Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, stellt sich regelmäßig dann, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Denn müssen die Eltern ins Pflegeheim, reichen Altersversorgung, Gespartes und das, was die Pflegeversicherung übernimmt, oft nicht aus, um die teure Heimunterbringung zu finanzieren. Im Normalfall springt dann zwar zunächst das Sozialamt ein und zahlt die Kosten fürs Pflegeheim im Wege der Sozialhilfe. Doch die Sozialämter dürfen sich das Gezahlte grundsätzlich von den Kindern wiederholen. Denn laut Gesetz sind Kinder ihren Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet - und dieser Unterhaltsanspruch sowie der Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Kinder geht auf das Sozialamt über. Allerdings fordern die Sozialämter meist mehr, als die Kinder tatsächlich zahlen müssen.
Sind Mutter oder Vater bereits im Pflegeheim und hat das Sozialamt Sie jetzt zur Auskunftserteilung aufgefordert? Oder befürchten Sie, dass Ihre Eltern bald zum Pflegefall werden könnten und möchten sich schon vorab über den unter Umständen von Ihnen zu zahlenden Elternunterhalt informieren? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Wer muss für den Unterhalt der Eltern im Pflegeheim aufkommen?
2. Wird das Einkommen des Ehegatten auch herangezogen?
3. Wer ist zur Auskunft gegenüber dem Sozialamt verpflichtet?
4. Was muss den Kindern beim Elternunterhalt an Einkommen verbleiben?
5. Müssen die Kinder ihre Ersparnisse für die Pflegekosten aufbrauchen?
6. Dem Sozialamt wurde Auskunft erteilt. Wie geht`s jetzt weiter?
7. Zusammenfassende Checkliste: Muss Elternunterhalt gezahlt werden?
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