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Betreuungsverfügung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Muster für eine Betreuungsverfügung, mit der vorsorglich Bestimmungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung getroffen werden können.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn eine psychische Krankheit, z.B. eine Demenz, oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung besteht, die dazu führt, dass die betroffene Person bestimmte Angelegenheiten ihres Alltagslebens nicht mehr selbständig bewältigen kann (§ 1896 BGB). Zuständig für die Einrichtung einer Betreuung ist das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht), in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person lebt (§ 1896 Abs. 1 BGB, § 35 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG).

Das Gericht macht sich in der Regel einen eigenen Eindruck von der Person, für die eine Betreuung angeordnet werden soll und entscheidet dann unter Zuhilfenahme eines ärztlichen Gutachtens über die Anordnung der Betreuung. Auch für einen nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten kann vom Gericht ein Betreuer bestellt werden, wenn z.B. keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorhanden ist. Der Betreuer hat dann möglichst dem tatsächlichen Willen des Betreuten Geltung zu verschaffen. Dabei unterliegt er in seinen Entscheidungen der umfassenden gerichtlichen Kontrolle.

Für die Entscheidung über Maßnahmen, bei denen die begründete Gefahr des Todes oder länger dauernder Gesundheitsschäden besteht oder bei denen ein Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen erklärt wird, ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich (§ 1904 BGB). Diese ist nur in Fällen entbehrlich, in denen ein Aufschub der Entscheidung mit Gefahren für Leib und Leben verbunden ist.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst festlegen, wer im Falle Ihrer möglichen Geschäftsunfähigkeit Ihr Betreuer sein soll. Weiter können Sie im Voraus inhaltliche Vorgaben zur Führung der Betreuung machen, z.B. wie viel Taschengeld Sie bekommen sollen, welcher Arzt für Ihre medizinische Betreuung zuständig sein soll oder was mit Ihrer Wohnung geschehen soll, wenn Sie dort ausziehen müssen. Ihre Wünsche sind für Vormundschaftsgericht und Betreuer grundsätzlich verbindlich. Es ist in Ihrem Interesse, dass Sie selbst einen Bevollmächtigten benennen, der Sie gut kennt und für Sie sprechen kann. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht im Bedarfsfall einen (womöglich fremden) Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen.


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