|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Testament, Vor- und Nacherbschaft |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Mustertestament mit der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft sowie der Nacherbentestamentsvollstreckung.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 4
|
|
|

|
|
Bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft geht nach dem Tod des Verfügenden zunächst der Nachlass auf den Vorerben über. Dieser unterliegt dabei gemäß §§ 2113 ff BGB bestimmten Beschränkungen: Zum Beispiel kann er Verfügungen über zum Nachlass gehörende Grundstücke ohne Zustimmung des Nacherben nicht wirksam vornehmen, wenn dessen Rechte dadurch vereitelt oder beeinträchtigt werden. Dasselbe gilt für Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung. Der Vorerbe darf weiterhin keine unentgeltlichen Verfügungen über Erbschaftsgegenstände vornehmen, solange sie nicht durch sittliche Pflicht oder Rücksicht auf den Anstand begründet sind. Verstößt der Vorerbe gegen diese Beschränkungen, wird die Verfügung mit Eintritt des Nacherbfalls unwirksam. Der Vorerbe kann von diesen Beschränkungen mit Ausnahme der Zwangsvollstreckungsverfügungen befreit werden (sog. befreiter Vorerbe).
<
Der Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls (z.B. Tod des Vorerben oder die Volljährigkeit des Nacherben) ist vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung zu bestimmen. Ab diesem Ereignis tritt der Nacherbe in die volle Erbenstellung ein und erwirbt einen Herausgabeanspruch bezüglich des Nachlasses gegen den Vorerben. Der Vorerbe hört mit diesem Zeitpunkt auf, Erbe zu sein.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|