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Benachrichtigung eines gewählten BR-Mitglieds
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses benachrichtigt der Wahlvorstand die Gewählten von der Wahl



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Ein Betriebsrat ist nach dem Gesetz nicht für jeden Betrieb vorgesehen. Möglich ist die Wahl eines Betriebsrates vielmehr nur in solchen Betrieben, die in der Regel über eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern verfügen. Der Betriebsrat wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Die Bestellung eines Betriebsrates setzt voraus, dass in dem jeweiligen Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind. Als Wahlberechtigung bezeichnet man dabei das Recht, bei der Wahl des Betriebsrates aktiv durch Stimmabgabe mitzuwirken. Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zu dem betroffenen Betrieb gehört. Einbezogen sind auch Arbeitnehmer, die von einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen worden sind (sog. Leiharbeitnehmer), wenn diese länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Freie Mitarbeiter sind, da keine Arbeitnehmer, ebenso wie leitende Angestellte nicht wahlberechtigt.

Die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes hat ein vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe eingeführt. Es ist für Betriebe mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern anwendbar. In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Wahlvorstand und Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Ein Großteil der Betriebsräte wird im Regelverfahren gewählt. Es unterscheidet sich vom vereinfachten Verfahren vor allem darin, dass in den meisten Fällen längere Fristen gelten.

Zur Vorbereitung der Wahl ist zunächst ein Wahlvorstand zu bestellen. Dieser leitet die Betriebsratswahl ein, führt sie durch und stellt die Wahlergebnisse fest. Daneben hat er darauf zu achten, dass die Wahl ordnungsgemäß abgewickelt wird. In der Vorbereitungsphase zur Einleitung der Wahl muss der Wahlvorstand eine Reihe von Entscheidungen treffen und z.B. die Wählerliste aufstellen. Nachdem die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, sind die gewählten Mitglieder des Betriebsrats zu benachrichtigen. Sie können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand widerrufen. Erfolgt ein solcher Widerruf nicht, gilt ihre Wahl als angenommen.


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