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Nachtragsangebot über Zusatzleistungen
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Bauherren die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, ist nach der VOB/B ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer ebenfalls Anspruch auf eine besondere Vergütung. Mit dem vorliegenden Musterschreiben kann ein Nachtragsangebot erstellt werden.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Nr. 5 VOB/B). Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine besondere Vergütung, die sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung bestimmt (§ 2 Nr. 6 VOB/B).

Im Gegensatz zu § 2 Nr. 6 VOB/B erfordert § 2 Nr. 5 VOB/B nicht, dass der Auftragnehmer vor Ausführung seinen Anspruch auf Mehrvergütung angekündigt. Das bedeutet, dass lediglich im Fall von § 2 Nr. 6 VOB/B die vorherige Ankündigung Anspruchsvoraussetzung für die Mehrvergütung ist. Allein aufgrund der Tatsache, dass spätere Missverständnisse und im Zweifel juristische Auseinandersetzungen vermieden werden können, sollte der Auftragnehmer aber in jedem Fall bei einer Änderung der Leistung ein Nachtragsangebot erstellen und dadurch dem Auftraggeber vor Ausführung der Leistung deutlich machen, dass diese nicht von dem ursprünglichen Angebot umfasst sind.


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