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Mahnung wegen verspäteter Zahlung einer Abschlagsrechnung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterschreiben, mit dem der Bauunternehmer den Bauherrn wegen verspäteter Zahlung einer Abschlagsrechnung nach der VOB/B mahnen kann.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Da der Auftragnehmer bei Bauverträgen in der Regel durch seine Leistungserbringung in Vorleistung tritt, hat er ein großes Interesse an Abschlagszahlungen. Abschlagszahlungen sind nach § 16 Nr. 1 VOB/B auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten - bspw. eines Zahlungsplanes - zu gewähren. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind seitens des Auftragnehmers durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistung ermöglichen muss.

Wichtig ist, dass Abschlagszahlungen nur auf Antrag des Auftragnehmers von dem Auftraggeber zu leisten sind. Der Auftraggeber ist deshalb nicht von sich aus verpflichtet, Abschlagszahlungen vorzunehmen. Insofern ist zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf eine Abschlagszahlung, dass der Auftragnehmer diese auch eingefordert hat.

Gemäß § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B werden Ansprüche auf Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Der Auftragnehmer kann auf die Mahnung wegen nicht fristgerechter Zahlung der Abschlagsrechnung und der damit verbundenen Nachfristsetzung verzichten. Allerdings stehen ihm dann die in § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B durch Verweisung auf § 288 BGB vorgesehenen Verzugszinsen nicht zu. Insofern ist die Nachfristsetzung erforderlich, damit der Auftragnehmer Verzugszinsen geltend machen kann. Wird eine angemessene Nachfrist gesetzt und zahlt der Auftraggeber dennoch nicht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, seine Arbeiten bis zur Bezahlung der Abschlagsrechnung einzustellen (§ 16 Nr. 5 Abs. 5 VOB/B). Schließlich kann der Auftragnehmer nach § 9 Nr. 1b VOB/B auch den Bauvertrag kündigen und Zahlungsklage gegen den Auftraggeber einreichen.


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