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Fristverlängerung wegen Baubehinderung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Ein Bauvorhaben kann wegen verschiedener Umstände ins Stocken geraten. Nach VOB/B ist es die Pflicht des Bauunternehmers, den Bauherren über derartige Behinderungen zu informieren. Unter bestimmten Umständen werden die vereinbarten Ausführungsfristen durch diese Behinderungen verlängert. Das vorliegende Musterschreiben dient dazu, dem Bauherren mitzuteilen, warum und wie lange sich die Ausführung verzögert.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für die vertragsgemäße Erstellung eines Bauwerkes, d.h. er ist dafür verantwortlich, dass eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Frist erbracht wird. Störungen in diesem Arbeitsablauf tauchen in der Praxis jedoch regelmäßig auf.

Der Auftragnehmer kommt nur dann gegenüber dem Auftraggeber nicht in Leistungsverzug, wenn die Voraussetzungen des § 6 Nr. 1 VOB/B vorliegen. Hiernach muss der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine sog. Behinderungsanzeige abgeben, mit der er die Störungen des Produktions- und Arbeitsablaufes anzeigt. Unterlässt der Auftragnehmer die Behinderungsanzeige gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B, so hat er nur dann einen Anspruch auf Berücksichtigung der behindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber die behindernden Tatsachen offenkundig und deren behindernde Wirkung bekannt waren. Daher kommt der Auftragnehmer trotz grundsätzlicher Fälligkeit nicht in Verzug, wenn er eine Behinderungsanzeige nachweisen kann oder die behindernden Tatsachen auch dem Auftraggeber offenkundig waren. Das bedeutet, dass erhöhter Zeitbedarf und gegebenenfalls entstandene Mehrkosten dem Auftragnehmer dann nicht angelastet werden. Insofern ist es sinnvoll, dem Auftraggeber eine Mitteilung der Fristverlängerung zu senden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


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