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Home >  Muster-Vorlagen >  Baurecht: Baugenehmigung >  Befreiungsantrag

Befreiungsantrag
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Muster für einen Antrag auf Befreiung von einzelnen baurechtlichen Vorschriften



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 6



 
Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Vorschriften der Landesbauordnung zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Grundsätzlich gilt dies ebenso bei Ausnahmen oder Befreiungen. Bevor von Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden, muss die Bauaufsichtsbehörde jedoch die Nachbarschaft benachrichtigen. Einwendungen des Nachbarn sind in der Regel, so z.B. nach der hessischen Landesbauordnung (HBO) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Sollte der Nachbar den Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen bereits schriftlich zugestimmt haben, wird er nicht von der Bauaufsichtsbehörde benachrichtigt (§ 62 Abs. 2 HBO).

Nachbar in dem oben genannten Sinne ist der Eigentümer des Grundstücks, nicht dagegen dessen Mieter. Je nach Bundesland ist Nachbar nur derjenige, dessen Grundstück an das des Bauherrn angrenzt, oder ein weiterer Kreis von Personen.

In der Regel wird mit einem Antrag auf Abweichung beantragt, dass von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie bspw. Abstandsflächen abgewichen werden kann. Mit einer Befreiung oder Ausnahme wird eine Abweichung vom Bebauungsplan begehrt.

Abweichungen bestimmen sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, so z.B. § 63 der Landesbauordnung Hessen (HBO), Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB).


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