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| Baumängelbeseitigungsverlangen |
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Beschreibung:

Kommt der Bauunternehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, so kann ihm der Bauherr eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. Hierzu dient dieses Muster.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 5
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Bei einem Bauvertrag hat der Auftraggeber einen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer die Leistung in der vertraglich vereinbarten Qualität erbringt. Ist vereinbart, dass die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Stand 2006) Anwendung findet, kann der Auftraggeber gemäß § 4 Nr. 6 VOB/B Stoffe oder Bauteile, die dem Vertrag oder Proben nicht entsprechen, innerhalb einer von ihm bestimmten Frist von der Baustelle entfernen lassen. Des Weiteren kann der Auftraggeber Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, von dem Auftragnehmer auf dessen Kosten durch mangelfreie ersetzen lassen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird (§§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B).
Was genau unter einem Mangel zu verstehen ist, erläutert § 13 Nr. 1 VOB/B. Hiernach ist eine Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit ausweist, die bei Werken der gleichen Art und Güte üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
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