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Anzeige ungenehmigten Bauens
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterbrief an die Bauaufsichtsbehörde, mit dem man sich gegen ein ungenehmigtes Bauvorhaben des Nachbarn wehren kann



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 3



 
Die Bebauung eines Grundstücks steht immer in einer gewissen Wechselbeziehung zu den Nachbarn. Im Baurecht sind Nachbarn dabei als die Eigentümer der benachbarten Grundstücke definiert. Ob und wie ein Nachbar im baurechtlichen Verfahren zu beteiligen ist, richtet sich im Einzelnen nach der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Grundstück sich befindet. Denn dies betrifft den Bereich des Bauordnungsrechts, wofür die Gesetzgebungskompetenz bei den Bundesländern liegt. Dem Grundsatz nach kann der Nachbar sich gegen ein Vorhaben wehren, wenn durch dieses gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen wird. Dies sind Vorschriften, die zumindest auch den Interessen des Nachbarn dienen, wie z.B. das Rücksichtnahmegebot, die Abstandsvorschriften für Bauvorhaben, etc.

Führt ein Bauherr ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben ohne die erforderliche Genehmigung durch, das gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt, hat der Nachbar die Möglichkeit, bauaufsichtliche Maßnahmen wie z.B. eine Einstellungs- oder eine Abrissverfügung zu beantragen. Die Entscheidung über ein Einschreiten steht allerdings grundsätzlich im Ermessen der Baubehörde. Der Nachbar hat nur einen Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einschreiten besteht nur, wenn ansonsten eine schwere Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut des Nachbarn oder erhebliche Verstöße gegen nachbarschützende Normen vorliegen. Wird sein Antrag abgelehnt, hat er aber die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. Verpflichtungsklage auf Erlass einer solchen Verfügung zu erheben.


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