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TOP 10 Verträge |
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| Anmeldung von Bedenken gegen die Bauausführung |
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Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
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Beschreibung:

Der Bauunternehmer kann nach der VOB/B von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei werden, wenn er dem Bauherrn seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Baubeginn, schriftlich mitteilt. Hierzu dient das vorliegende Muster.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 5
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Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für eine vertragsgemäße Erstellung eines Bauwerkes, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss. Für vorhandene Mängel am Bauwerk hat der Auftragnehmer einzustehen. Was genau unter einem Mangel zu verstehen ist, definiert § 13 Nr. 1 VOB/B. Hiernach ist eine Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit ausweist, die bei Werken der gleichen Art und Güte üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Der Auftragnehmer kann von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei werden, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Baubeginn, schriftlich mitteilt (§§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B).
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