vertrag.net
Vorlagen | Muster | Verträge | Download
Das kostenlose Extra-Konto der ING-DiBa
Startseite
TOP 10 Verträge

1 Mietvertrag

2 Arbeitsvertrag

3 Arbeitszeugnis

4 Patientenverfügung

5 Kaufvertrag

6 GbR-Satzung

7 Aufhebungsvertrag

8 Testament

9 Vorsorgevollmacht

10 GmbH Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Internationale Verträge
 
Home >  Muster-Vorlagen >  Baurecht: Baugenehmigung >  Ablehnung der Ha ...

Ablehnung der Haftung für aufgetretene Mängel trotz angemeldeter Bedenken
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Der Bauunternehmer wird nach der VOB/B von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei, wenn er dem Bauherrn seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich schriftlich mitteilt. Mit dem vorliegenden Schreiben teilt der Bauunternehmer dem Bauherrn mit, dass diese Voraussetzungen für eine Enthaftung vorliegen.



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für eine vertragsgemäße Erstellung eines Bauwerkes, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss. Für vorhandene Mängel am Bauwerk hat der Auftragnehmer einzustehen. Was genau unter einem Mangel zu verstehen ist, definiert § 13 Nr. 1 VOB/B. Hiernach ist eine Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit ausweist, die bei Werken der gleichen Art und Güte üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

Der Auftragnehmer wird von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Baubeginn, schriftlich mitteilt (§§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B). Insofern ist zwingende Voraussetzung für eine Entbindung der Haftung nach § 13 Nr. 3 VOB/B, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Bedenken gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B schriftlich angemeldet hat.


AGB | Datenschutz | Impressum | Preisliste | Kontakt
 
Suchen
Finden Sie auf vertrag.net Ihre
passende Vorlage
800 Vorlagen,
Fomulare,
Checklisten
Alle Vorlagen
Einkaufswagen