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Widerspruch gegen Ablehnung eines Bauvorbescheids
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Muster für einen Widerspruch gegen die Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids wegen einer Veränderungssperre



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 5



 
Mit dem Antrag auf einen Bauvorbescheid will der Bauherr - meist aus Kostengründen - erreichen, dass einzelne umstrittene Fragen zur Zulässigkeit seines Bauvorhabens von der Bauaufsichtsbehörde vorab geklärt werden, bevor eine Baugenehmigung beantragt wird. Dies wird in den Fällen angeraten, in denen der Bauherr vorab wissen möchte, ob das Grundstück grundsätzlich nach seinen Vorstellungen und Plänen bebaut werden darf. So wird typischerweise mit einem Bauvorbescheid die Klärung der Frage begehrt, ob von dem vorgesehenen Baufenster abgewichen werden kann. Die Bestimmungen zur Erteilung eines Bauvorbescheids richten sich, wie im Übrigen auch die Bestimmungen zur Erteilung einer Baugenehmigung, nach Landesrecht. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen hierfür von Bundesland zu Bundesland variieren können. Allerdings ähneln sich die Landesbauordnungen der Länder sehr stark, da sie sich an der Musterbauordnung orientieren. Grundsätzlich gilt der Bauvorbescheid drei Jahre, so bspw. nach der hessischen Landesbauordnung (HBO) gemäß § 66 Abs 1. Soweit der Bauvorbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen wird, ist er für das anschließende Baugenehmigungsverfahren bindend.

Wenn die Behörde nun die Erteilung des Bauvorbescheids ablehnt, kann der Bauherr gegen diese Ablehnung mittels Widerspruch vorgehen. In diesem Fall der Ablehnung eines für den Bauherrn begünstigenden Bescheides ist es ratsam, einen sog. Verpflichtungswiderspruch einzulegen, mit dem einerseits die Ablehnung des Bauvorbescheids angegriffen und gleichzeitig die Behörde verpflichtet werden soll, den beantragten Bauvorbescheid zu erlassen. Ergeht daraufhin wiederum ein ablehnender (Widerspruchs-) Bescheid, muss der Bauherr zur Wahrung seiner Rechte fristgerecht eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

In dem Beispielsfall, dem das vorliegende Muster zugrunde liegt, wird die Zurückweisung des Antrags auf Bauvorbescheid mit einer Veränderungssperre nach § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) begründet. Eine Veränderungssperre stellt eine Satzung der Gemeinde dar, wodurch die Erteilung von Baugenehmigungen (und eben auch bindenden Bauvorbescheiden) im Interesse einer angestrebten neuen Bauplanung verhindert werden soll. Die Veränderungssperre soll also die Gemeinde vor unerwünschter Bebauung und dadurch nicht geplanten Veränderungen schützen und stellt eine Art Bausperre dar. Die Veränderungssperre tritt grundsätzlich nach zwei Jahren außer Kraft (§ 17 BauGB), allerdings ist eine Verlängerung möglich. Dauert sie länger als vier Jahre, besteht ein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 18 BauGB.


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