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Mitteilung Gründe außerordentliche Kündigung
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterschreiben an den Arbeitgeber, die Gründe für eine außerordentliche Kündigung mitzuteilen



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 3



 
Arbeitsverhältnisse können durch einverständliche Auflösung, mit einem Aufhebungsvertrag, mit Zeitablauf nach Zweckerreichung oder - wie in der Mehrzahl der Fälle - durch Ausspruch einer Kündigung enden. Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar für die Zukunft beenden soll, ohne dass der Gekündigte noch irgendwie mitwirken müsste. Vom Zeitpunkt der Beendigung an, entstehen im Arbeitsverhältnis keine Ansprüche und Leistungspflichten mehr.

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss auf Verlangen des Arbeitnehmers der Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden gemäß § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bei einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber auf Verlangen des gekündigten Arbeitnehmers die Gründe angeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Für andere Kündigungen folgt die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Kündigungsgründe mitzuteilen, aus einer vertraglichen Nebenpflicht.

Die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nicht mitgeteilt hat, führt nicht dazu, dass die Kündigung unwirksam wird. Die schuldhafte Verletzung der Mitteilungspflicht hat jedoch ggf. eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers zur Folge. Der Schaden kann z.B. darin liegen, dass die fehlende Mitteilung der Kündigungsgründe zu einem unnötigen Kündigungsschutzprozess geführt und Kosten verursacht hat.


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