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| Antrag auf Elternzeit |
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Beschreibung:

Vorlage für einen Antrag auf Elternzeit. Das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde berücksichtigt.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 3
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Elternzeit ist rechtlich gesehen die Freistellung von der Arbeitspflicht. Die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeits- und Lohnzahlungspflicht) ruhen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Nach dem Ablauf der Elternzeit tritt der Arbeitnehmer wieder in sein Arbeitsverhältnis ein und führt es ohne weiteres fort.
Einen Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) haben z.B. angestellte Mütter, Väter, Ehegatten, Lebenspartner und Adoptiv- und Pflegeeltern. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Ablehnen kann der Arbeitgeber sie nicht. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre und endet grundsätzlich dann, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können 12 Monate der Elternzeit auch bis zum achten Lebensjahr des Kindes aufgeschoben werden.
Am 01.01.2007 trat das BEEG in Kraft. Ab diesem Stichtag wird das neue Elterngeld gezahlt. Es beträgt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils, höchstens jedoch EUR 1.800,-. Hat der betreuende Elternteil nicht gearbeitet, erhält er ein Mindestelterngeld von EUR 300,-. Dasselbe gilt, wenn sein Einkommen bisher EUR 300,- nicht übersteigt. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf andere staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld etc. findet nicht statt.
Bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen wird für Kinder, die vor dem 01.01.2007 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind, Erziehungsgeld gezahlt. Hierbei kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden: dem monatlichen Regelbetrag in Höhe von bis zu EUR 300,00 in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes und dem monatlichen Erziehungsgeld in Budgetform in Höhe von bis zu EUR 450,00 für das erste Lebensjahr.
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