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Beschreibung:

Vergleich zur Vermeidung eines Rechtsstreits


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 2
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Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition gemäß § 779 Abs. 1 BGB).
Es gilt zu differenzieren zwischen den verschiedenen Arten des Vergleichs:
1. Der gerichtliche Vergleich (sog. ''Prozessvergleich'')
Wenn ein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist, führt das Gericht vor der ersten mündlichen Hauptverhandlung eine Güteverhandlung durch, um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erzielen (§ 278 ZPO). Kommt ein solcher Prozessvergleich zustande, ist damit der Rechtsstreit beendet und aus dem Vergleich darf vollstreckt werden.
2. Der außergerichtliche Vergleich vor einer staatlich anerkannten Gütestelle
Es besteht die Möglichkeit, ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durchzuführen. Dieses Verfahren wird von einem neutralen Dritten (sog. ''Mediator'') geleitet, der für diese Aufgabe eine spezielle Ausbildung mit sich bringt und versucht, eine interessengerechte Lösung für die Parteien zu finden. Falls die Parteien vor einer staatlich anerkannten Gütestelle einen Vergleich erzielen, wird dieser schriftlich dokumentiert; Dieser Vergleich ist ebenfalls ein Vollstreckungstitel gemäß § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO.
3. Der bürgerrechtliche Vergleich gemäß § 779 BGB
Bei dem vorliegenden Muster handelt es sich um einen bürgerrechtlichen Vergleich gemäß § 779 BGB, also um einen schuldrechtlichen Vertrag, der gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Dieser Vergleich ist kein direkter Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Da es sich jedoch um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, kann - wenn der andere Vertragspartner nicht leistet - jedoch auf Erfüllung des Vertrages geklagt werden und im Falle eines Obsiegens mit dem erwirkten Titel dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Der Vergleich in der Gestalt des vorliegendes Muster dient dazu, einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden und sich stattdessen außergerichtlich zu einigen. Die Vorteile eines solchen Vergleichs liegen darin, dass eine Streitigkeit abschließend erledigt wird, ohne dass Gerichts- und Anwaltkosten anfallen und beide Vertragsparteien sich die Zeit und Mühe sparen können, die mit einem gerichtlichen Verfahren verbunden sind.
Wie in der Präambel des Musters festgehalten wird, dient der Vergleich zur Erledigung der konkreten Rechtsstreitigkeit; d.h. der Vergleich entfaltet keine Wirkung für zukünftige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch nicht in vergleichbaren Fällen.
Die Frage, ob der Vergleich ein fairer, interessengerechter Kompromiss für beide Vertragsparteien ist, wird ganz entscheidend davon abhängen, in welcher Höhe eine Vergleichszahlung geleistet wird (vgl. § 1 des Musters). Bei der Festsetzung der Höhe des Vergleichs sollten die Parteien einen Ausgleich finden, indem sie das jeweilige wirtschaftliche Interesse und Prozessrisiko der Vertragsparteien abwägen (z.B. hinsichtlich der Beweislage).
Um dem Vertragspartner, der durch den Vergleich zu einer Zahlung verpflichtet wird, einen Anreiz für eine ordnungsgemäße schnelle Zahlung zu geben, kann man eine Verzichtsklausel nach § 2 des Musters vereinbaren. Hiernach wird auf den Restbetrag verzichtet, wenn der in § 2 vereinbarte Betrag bis zu einem bestimmten Datum gezahlt wird.
Beispiel: Mit einem Vergleich am 15.09. hat sich Frau A verpflichtet, 3.000 Euro an Herrn B zu zahlen. Durch die Verzichtsklausel nach § 2 wird vereinbart, dass falls Frau A bis zum 30.09. den Betrag von 2.500 Euro zahlt, Herr B auf den Restbetrag (500 Euro) verzichtet.
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