|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Speditionsvertrag |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Im Geschäftsverkehr spielt die Beförderung von Gütern eine enorm wichtige Rolle. Läuft hier etwas schief, entsteht meist ein großer wirtschaftlicher Schaden für die Beteiligten. Gehen Sie daher auf Nummer sicher mit einem Speditionsvertrag von janolaw.


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 9
|
|
|

|
|
Nach dem Handelsgesetzbuch besteht die Pflicht des Spediteurs grundsätzlich nur darin, die Versendung des Speditionsgutes zu organisieren, d.h. das Beförderungsmittel und den Beförderungsweg zu bestimmen und die erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge mit ausführenden Unternehmen abzuschließen.
Eine Pflicht, den Transport selbst durchzuführen, hat der Spediteur dagegen nicht. Der Spediteur ist also nicht mit einem Transporteur gleichzusetzen, wie es umgangssprachlich häufig angenommen wird. In der Praxis wird jedoch dem Spediteur regelmäßig gestattet, den Transport selbst durchzuführen (sog. Selbsteintrittsrecht). Dann darf der Spediteur selbst entscheiden, ob er den Transport eigenständig ausführt oder einen Dritten damit beauftragt.
In der Regel bestimmt daher der Spediteur, auf welche Art und Weise die Beförderung im Interesse des Versenders durchgeführt werden soll und welche Firmen mit der Ausführung beauftragt werden. Unter Versendungsart ist die Auswahl des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges zu verstehen. Hierbei kommt ein Transport mit Kraftfahrzeugen, mittels Schienenverkehr, auf dem Luftweg oder auf dem Seeweg in Betracht. Es können auch mehrere Beförderungswege und -mittel für einen Transport erforderlich werden.
Durch eine vorherige Ankündigung (sog. Avisierung) der Lieferung wird dem Empfänger rechtzeitig mitgeteilt, wann und wo das Speditionsgut abgeliefert wird. So kann der Empfänger sich auf die Anlieferung vorbereiten, d.h. sich den Termin vormerken und ggf. Vorkehrungen zur weiteren Verwendung des Speditionsgutes treffen.
In der Praxis hat sich das Modell der Fixkostenspedition durchgesetzt, bei der der Spediteur einen festen Betrag erhält, in dem bereits die Kosten für die Beförderung enthalten sind. Der Spediteur soll demnach die Beförderung des Speditionsgutes wie ein Verfrachter oder Frachtführer in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung übernehmen. Wird keine fixe Vergütung vereinbart, so umfasst die vertraglich festgesetzte Vergütung lediglich die Organisation der Beförderung. Erforderliche Aufwendungen wie z.B. Transport- und Lagerkosten müssen dem Spediteur dann zusätzlich ersetzt werden.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Einzelhandels, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und dem Bundesverband Spedition und Logistik zur unverbindlichen Anwendung empfohlen werden. In der Praxis werden die meisten Speditionsverträge auf Grundlage der ADSp geschlossen, weil die ADSp vieles regelt, was im Rahmen einer Spedition wichtig werden kann, wie z.B. die Haftung des Spediteurs. Grundsätzlich haben individuelle Vertragsabreden jedoch Vorrang vor den ADSp. Auch beim vorliegenden Muster finden die ADSp Anwendung.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|