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Kündigung eines Fitnessstudiovertrages, ordentlich
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.

  Beschreibung:

Musterschreiben an ein Fitnessstudio, mit dem der Fitnessstudiovertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird



Dateiformat:



Microsoft Word (.doc)

Anzahl Seiten: 4



 
Bei Fitnessstudioverträgen handelt es sich meist um atypische Mietverträge. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind daher auf diese Vertragsverhältnisse nicht zugeschnitten. Aus diesem Grund (und natürlich aus Gründen einer längeren Mitgliederbindung) haben die meisten Fitnessstudios in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine eigene Kündigungsfrist vertraglich geregelt. In zahlreichen Gerichtsverfahren wurden einzelne AGB-Klauseln aber bereits für unwirksam erklärt, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Soweit bei einem unbefristeten Vertrag die Kündigungsfrist in den AGB zwischen einem und drei Monaten liegt, sollte diese Frist für die Kündigung angesetzt werden. Ist in den AGB eine längere oder gar keine Frist vereinbart oder ist die Erstlaufzeitvereinbarung unwirksam (ist bei mehr als zwei Jahren der Fall), empfehlen wir eine Frist von drei Monaten für die Kündigung einzuhalten. Viele Gericht lassen bei solch unwirksamen Klauseln aber auch eine Kündigungsfrist von einem Monat ausreichen. Die häufig in den AGB zu findende Klausel, dass sich der Vertrag über ein Jahr verlängert, wenn man nicht rechtzeitig - meist drei Monate vor Vertragsende - kündigt, ist dagegen als wirksam anzusehen.

In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund unwirksam ist. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. § 314 Abs.1 BGB), so z.B. nach einer Erkrankung, die eine Benutzung des Fitnessstudios dauerhaft ausschließt. Das Fitnessstudio darf hier die Vorlage entsprechender ärztlicher Bescheinigungen verlangen. Auch ein unvorhergesehener Wohnortwechsel kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen, wenn aufgrund der Entfernung dem Mitglied eine Nutzung nicht mehr zumutbar ist. Hier kommt es jedoch immer entscheidend auf die Ansicht des jeweiligen Gerichtes an.


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