|
|
 |
|
TOP 10 Verträge |
|
|
|
| |
| Darlehensvertrag, Privatleute |
|
Das von Ihnen ausgewählte Muster wurde von erfahrenen Wirtschaftsanwälten formuliert und ist praxiserprobt. So bringen Sie Ihr rechtliches Anliegen auf den Punkt.
|
|
|
Beschreibung:

Muster für einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatleuten


Dateiformat:

Anzahl Seiten: 7
|
|
|

|
|
Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum (Laufzeit) zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat der Darlehensnehmer für diesen Zeitraum dem Darlehensgeber Zinsen zu entrichten.
Vorliegend handelt es sich um einen Darlehensvertrag zwischen Privatleuten. Privatleute, die auch als Verbraucher bezeichnet werden gemäß § 13 BGB, sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für einen Verbraucherdarlehensvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten besondere Bestimmungen (vgl. Formale Hinweise).
Es steht den Vertragsparteien grundsätzlich frei, ob eine monatliche Tilgung (sog. Tilgungsdarlehen) oder eine Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages nach Ablauf der Laufzeit (sog. Fälligkeitsdarlehen) vereinbart werden soll. In § 3 unseres Musters finden Sie eine Vertragsklausel zur monatlichen Zahlung der Zins- und Tilgungsraten.
Die Höhe des Darlehenszinses darf nicht so hoch sein, dass es einem sittenwidrigen Wuchergeschäft entspricht und gemäß § 138 BGB unwirksam ist. In der Regel wird ein solcher Wucherzinssatz angenommen, wenn die vereinbarten Darlehenszinsen die marktüblichen Kreditzinsen um 100% übersteigen.
Kommt der Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann der Darlehensgeber Verzugszinsen geltend machen (vgl. § 5 des Musters). Der in § 5 erwähnte Basiszinssatz beträgt 3,62 % (Stand: 07.09.2007). Dieser Basiszinssatz wird in § 247 Abs.1 BGB festgesetzt, kann sich aber jeweils zum 1. Januar oder 1. Juli eines Jahres ändern (je nach Höhe der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank). Wenn man zum Beispiel als Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vereinbart (so die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs.1 BGB), kommt man also insgesamt auf einen Zinssatz von 8,62% (5%+3,62%=8,62%).
Die vorzeitige und fristlose Kündigung des Darlehensvertrages mit der Konsequenz, dass das Darlehen in voller Höhe sofort zur Rückzahlung fällig wird - kommt nur in Betracht, wenn ein sog. wichtiger Grund vorliegt (s. § 6 des Musters). Von einem wichtigen Grund ist auszugehen bei schweren Vertragsverletzungen einer Vertragspartei, z.B. wenn der Darlehensnehmer sich mit zwei aufeinander folgenden Monatsraten in Verzug befindet, aber auch wenn die Rückerstattung des Darlehens gefährdet wird, weil eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers eingetreten ist.
|
|
|
|
|
|
Finden Sie auf vertrag.net Ihre passende Vorlage |
|
|