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Web-Impressum
Nach dem Teledienstegesetz (TDG) muss jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet bestimmte Informationspflichten enthalten, die üblicherweise in einem (Web-)Impressum angezeigt werden. Von dieser Pflicht könnten auch private, unkommerzielle Websites betroffen sein. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Weitgehend die gleichen Angaben müssen nach dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) gemacht werden.
Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Im Ergebnis sollten diese Angaben daher auf der Startseite platziert und von jeder Unterseite einfach zu erreichen sein. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich. Der Web-Impressums-Generator erstellt in wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein abmahnsicheres Muster-Impressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen.
Hinweis: Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach den Regelungen zum Fernabsatz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, den Regelungen zu Teilzeit-Wohnrechten oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberücksichtigt. Der Generator bezieht sich nur auf Anbieter, die ihren Sitz in Deutschland haben und der deutschen Rechtsordnung unterliegen.
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