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TOP 10 Verträge |
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| Informationen zum Produkt |
Sponsoringvertrag
Nach der Definition des Bundesfinanzministeriums ist Sponsoring die "Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen", mit der "regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden".
Das Sponsoring basiert damit immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Im Unterschied zum Spendenwesen und Mäzenatentum werden beim Sponsoring Geld, Sachmittel, Know-how oder andere Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel bereitgestellt, eine Gegenleistung zu erhalten. Ziel des Sponsors ist letztlich die Erreichung eines wirtschaftlichen Vorteils, z.B. die Steigerung der Unternehmens- bzw. Markenbekanntheit oder die Verbesserung des Unternehmensimages. Ziel des Gesponserten ist es, das Sponsoring als zusätzliche Finanzierungsquelle nutzen zu können. Hierfür ist er bereit, zugunsten des Sponsors Werbeverpflichtungen einzugehen.
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Geltungsbereich |
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Laufzeit |
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Sponsorbetrag und Fälligkeit |
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Sport-, Kultur- oder sonstiges Sponsoring |
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Werbeverpflichtung |
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Konkurrenzklausel |
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Kündigung |
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Haftung |
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Rückgabe von Sachmitteln |
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Vertraulichkeit |
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