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Handelsvertreter-Vertrag
Überlassen Sie nichts dem Zufall: Bezirksschutz oder Wettbewerbsbeschränkungen sind nur zwei Aspekte, die wesentlich sind im Handelsvertreter-Vertrag. Was Sie außerdem regeln können: u.a. Kundenstamm, Provisionen, Aufwendungen. Die Erstellung am PC ist flexibel und individuell – so als ob Sie Ihren eigenen Anwalt beauftragt hätten.
Hinweis: Der Vertrag ist nicht geeignet für Versicherungs- und Bausparkassenvertreter (§ 92 HGB) sowie für Handelsvertreter im Nebenberuf (§ 92b HGB).
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