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Ehevertrag (Partnerschaftsehe)
Der Mann arbeitet, die Frau ist zu Hause und zieht die Kinder auf - so sah sie aus, die Standardehe. Scheiterte die Ehe, so hatte die Frau Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn. Das ist auch heute noch so - es sei denn, die Eheleute vereinbaren etwas anderes. Oft sind beide Partner berufstätig, bringen eigene Vermögenswerte in die Ehe mit, machen Karriere und haben keine Kinder. Dann ist es wichtig, rechtzeitig eine individuelle Regelung zu treffen - gerade für den Fall der Scheidung.
Mit unserem Vertragsgenerator entscheiden Sie selbst, wie Ihr Ehevertrag aussehen soll: Sie können Gütertrennung vereinbaren und den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt vollständig ausschließen. Statt der Gütertrennung können Sie einen modifizierten Zugewinnausgleich vereinbaren. Legen Sie auch fest, was gelten soll, wenn Kinder kommen.
Hinweis: Eheverträge bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
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